Am 29.10.2014 ging bei uns unter der E-Mail-Adresse des Vertragspartners eine allgemein klingende E-Mail mit dem Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen" ein.
Im dortigen Fließtext erscheint nach "ellenlangen" Ausführungen zu den Themen Energie, Enenergiewende, Energiekosten u. a. ein kleiner kurzer Satz. Zitat: "Ihr Paketpreis verändert sich auf 850 Euro. "
Dieser versteckt sich perfekt im Fließtext. Bewußt wurde hierbei sogar auf folgende sehr übliche Schreibweise verzichtet: "Ihr Paketpreis verändert sich auf 850,00 € inkl. 19% MwSt. "
Da diese Schreibweise im Fließtext sehr wahrscheinlich auffälliger gewesen wäre.
Wir halten diese Form der einseitigen - zum Nachteil des Kunden - Veränderung eines bestehenden Liefervertrages für sehr unangemessen und eigentlich sogar für unlauter, weil das Energiewirtschaftsgesetz eigentlich andere Umgangsformen festschreibt.
Der §41 Absatz 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG vom 07.07.2005) :
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten.
Wir haben von der Preiserhöhung erstmalig bewußt im Januar 2015 Kenntnis nehmen können, weil durch die Abrechnung des Jahres 2014 und dem darin enthaltenen Guthaben von 1,00 € inkl. 19% MwSt. eine Erhöhung unseres Abschlagbetrages auf Seite 3 unserer Meinung nach keinen Sinn ergeben hat.
Genaues Durchlesen aller Seiten dieser Abrechnung, einem persönlichen Gespräch bei der ExtraEnergie-Hotline sowie der erneut zugesendeten E-Mail vom 29.10.2014, konnten wir dann die Erhöhung entnehmen. Das uns eingeräumte Sonderkündigungrecht war jetzt natürlich abgelaufen.
Es handelt sich hierbei unserer Meinung nach um die billigende Absicht des Unternehmens, uns in einen erhöhten Tarif zu "zwingen". Gar nicht schön.
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Weiterführung des bisherigen Vertrages mit Ablauf zum 31.12.2015 zu den bisherigen Konditionen
Antwort auf die Beschwerde vom 16.02.2015
Sehr geehrte Frau Gehlert,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExraEnergie
kommentare und trackbacks 2
Keine lösungsorientierte Kontaktaufnahme seitens ExtraEnergie!
Nach wie vor kein konstruktiver Lösungsvorschlag - haben natürlich schon längst fristgerecht gekündingt.