15.02.2015 | 15:43 Uhr | 830 Views
Habe ein Lenovo Thinkpad E130 bei dem innerhalb der Gewährleistungfrist das Scharnier des Bildschirms sich vom Gehäuse gelöst hat. Die Verschraubung ist gebrochen. Lenovo behauptet, es sei ein Verschleiß, der nur kostenpflichtig repariert werden kann.
Diverse Mails und aussgefähge Fotos vom Schaden haben nichts gebracht - nie wieder Lenovo!
Meine Forderung an Lenovo (Deutschland):
Reparatur im Rahmen der Gewährleistung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Sie verwechseln offenbar Garantie und Gewährleistung. Innerhalb 6 Monaten nach Kauf hat der Hersteller kostenlos zu reparieren, nach 6 Monaten bis 24 Monate haben Sie zu beweisen, das der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Sie werden wohl auf den Kosten sitzenbleiben. Hier sehe ich Lenovo im Recht.
Und Sie verwechseln Hersteller und Händler.
Wir besitzen ein Lenovo Notebook U 330 mit einem ähnlichen Defekt. Trotz pfleglicher Behandlung ist ein Scharnier mitsamt der Schraubenbefestigung plötzlich beim Öffnen des Notebooks herausgebrochen. Im Lenovo-Forum findet man dazu mehrere Fälle. Wir sind gespannt, wie unsere Reklamation ausgeht.
Ich habe das gleiche Problem mit einem Lenovo Thinkpad E130. Gekauft im Dezember 2014. Jetzt (September 2015) ist auf beiden Seiten das Gehäuse an den Scharnieren aufgebrochen. Unabhängig davon, ob wir über Gewährleistung oder Garantie sprechen - Lenovo schließt anscheinend Schäden am Gehäuse aus der Garantie aus - meiner Meinung nach ist Lenovo in der Verantwortung, da es Produkte herstellt, die gehäuft diesen Schaden aufweisen. Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Konstruktionsfehler, da die Kunststoff-Verschlüsse des Gehäuses zu klein dimensioniert sind, um die Kräfte aufzunehmen, die aus den Drehmomenten in den Scanieren resultieren.
Meinetwegen kann Lenovo in Zukunft hiermit Werbung machen:
"Lenovo Thinkpad
bitte nicht öffnen oder schließen -
aus Kostengründen nicht dafür konstruiert! "