Haushaltsschutzbrief

Neuss

Kundennr.: 1606425

Ich war Kunde bei der ExtraEnergie von Mitte 2013 bis Mitte 2014. In Sachen Stromversorgung hat alles ohne Schwierigkeiten funktioniert. Auch die Kündigung ging ohne Reibungen über die Bühne.

Zu meinem Erstaunen habe ich Mitte Januar eine Email bezüglich einer Rechnung für einen gewissen Haushaltsschutzbrief erhalten. Nachdem ich weder irgendeine Information darüber vorliegen noch Kenntnis über die Existenz eines angeblichen Vertrages hatte, habe ich mich per Email an den Kundenservice gewandt.

Die Antwort war sehr ernüchternd. Darin wurde mir mitgeteilt, dass mich Mitte 2013 angeblich jemand angerufen und gefragt hätte, ob ich gerne einen für 1 Jahr kostenlosen Haushaltsschutzbrief hätte. Dies ist nie erfolgt und ich hatte auch keinerlei Email, die einen solchen (nichtigen) Abschluss zur Folge hätte.

Dementsprechend habe ich noch einmal versucht telefonisch die Sache zu klären. Am Telefon hat mir eine Mitarbeiterin mitgeteilt, dass ich NUR den Stromlieferungsvertrag gekündigt hätte und sich dies nicht auf eine solche Versicherung beziehen würde. Des Weiteren hätte ich auch die Einzugsermächtigung nicht aufgehoben. Diese Mitarbeiterin hat mir am Folgetag die besagte Bestätigungsmail vom 31.05.2013 zukommen lassen und zu meinem Erstaunen zwar genau mit Eingangsdatum 31.05.2013. Dies ist schlichtweg Betrug.

Um eine längere Geschichte, die unter Anderem eine Unterhaltung mit einem Rechtsanwalt als auch mit dem Verbraucherschutz beinhaltete kurz zu fassen, haben wir bis heute keinerlei Einigung erzielen können.

Die Gebühren 63,92€ für diesen Haushaltsschutzbrief wurden für die Periode 1.06.2014-31.01.2015 von unserem Konto abgebucht. Eine weitere Email mit einer Rechnung für den Monat Februar habe ich nun per Email erhalten. Bisher ist keine Abbuchung erfolgt, wäre aber auch nicht möglich, da ich dem Unternehmen im Januar nochmals die bereits entzogene Einzugsermächtigung entzogen habe und eine Kündigung zum 31.05.2015 bestätigt bekommen habe.

Trotz Einschreiben mit der Aufforderung mir eine Versicherungspolice zukommen zu lassen, da bisher kein rechtskräftiger Vertrag bestehen würde, gab es keinerlei Reaktion seitens des Unternehmens.

Alles zusammen bin ich sehr überrascht, dass ein solches an Betrug grenzendes Verfahren in Deutschland überhaupt möglich ist. Ich bin entsetzt über die Geschäftspraktiken des Unternehmens.

Bestell-/Kundennummer: 1606425

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Rückwirkende Kündigung des Haushaltsschutzbriefes trotz nie abgeschlossenen Vertrag und Erstattung des abgebuchten Betrages

Antwort auf die Beschwerde vom 20.02.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.02.2015 | 15:23 Uhr

Sehr geehrte Frau Grimbs,

auch auf diesem Wege möchten wir uns nochmals für das freundliche Gespräch mit Ihnen bedanken.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Eine Anmerkung habe ich noch zu machen. Bei Überprüfung meines Kontos musste ich feststellen, dass die Extraenergie GmbH trotz der nochmals im Verlaufe der Diskussion entzogenen Einzugsermächtigung die Gebühr für eben diesen Haushaltsschutzbrief i. H.v. 7,99€ eingezogen hat. Demnach erhöht sich meine Forderung um eben diesen Betrag. Ich bin empört über diese erneute Widersetzung von klaren gesetzlichen Regeln!

Wenn Sie sich sicher sind keinen derartigen Vertrag eingegangen zu sein, würde ich alle Einzüge von diesem Unternehmen zurückholen. Sie werden sehen wie schnell sich dieses Unternehmen bewegen kann.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, Extraenergie muss Ihnen den Vertragsabschluss beweisen.

Nach einem sehr zügigen Anruf der extraEnergie habe ich neue Hoffnung. Mit wurde zugesichert, dass eine Rückzahlung in die Wege geleitet wird. Bis heute habe ich allerdings noch keinerlei Zahlung feststellen können. Sobald dieses Versprechen der ExtraEnergie eingelöst wurde, sehe ich die Angelegenheit auch als erledigt an. Bis dahin bleibt diese Beschwerde noch aktuell.

Ich habe nun auch eine Beitragsrechnung bekommen, ohne dass ich einen Vertrag vorliegen habe.
Ich werde nun auch den o. g. gehen müssen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst