Vertragsstrafe

Sehr geehrtes Sky Team,

ich bin sauer. Wir haben seit Jahren ain ABO bei Ihnen, und die Kosten sind relativ hoch. Der Deutsche Gerichtshof hatte entschieden, dass 10,-€ Mahngebühr viel zu überzogen sei, zu recht. Aber jetzt haben Sie eine neue Masche, nun soll ich für eine Rücklastschrift 10,-€ zzgl Mahngebühr und Rücklastschriftgebühr bezahlen!

Macht in Summe 14,70€! Ich finde es eine Unverschämtheit und überlege wirlklich, den Vertrag platzen zu lassen und den Vorgang bei der Verbraucherschutzzentrale kund zu tun.

Desweiteren werde ich täglich bei Twitter, Facebook und weiteren Soialen Netzwerken (Kressköpfe) meine Message und Beschwerde mit anderen Menschen teilen!

Mir geht es nicht in erster Linie um die 14,70€ sondern um die Tatsache wie hier mit Kunden umgegangen wird.

Ich hoffe wirklich, dass Netflix den Sprung an den europäischen Markt schafft!

Mit dehr verägerten Grüßen

Sabine Schulz

Bestell-/Kundennummer: 3512040446

Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen:

Erstattung der 10€

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 109 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wo hat der "Deutsche Gerichtshof" seinen Sitz? Ach ja, den gibt es gar nicht. Woher also denken Sie, das Mahngebühren weniger als 10 Euro betragen müssen? Auch gibt es keine Gerichtsurteile dazu, lediglich Rechtsprechungen, die da lauten:
für die 1. Mahnung: 2,50 - 5 €
für die 2. Mahnung: 5 - 7,5 €
und für die 3. Mahnung: 7,50 - 10 €
Sie haben nicht rechtzeitig gezahlt, sind in Verzug und somit sind Mahngebühren rechtens.
Was Netflix mit Sky zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Aber seien Sie beruhigt: Selbst Netflix gibt es schon länger in Deutschland.

Vielen lieben Dank für die konstruktive Antwort.

Ich habe mich wirklich sehr über das Feedback gefreut. Ja, stellen Sie sich vor, ich bin säumiger Zahler und es stört mich gerade eigentlich herzlich wenig.

Aber vielen Dank, dass Sie sich so sehr über mein Wohlergehen erkundigen.

Auf die anderen so fachkundigen Bemerkungen will ich an dieser Stelle nicht eingehen. Oder vielleicht doch: :-)

Hier noch ein Link:

http://kanzlei-lachenmann.de/uberhohte-rucklastschriftgebuhr-das-zuruckfordern-ist-moglich/

Und nun wünsche ich eine gute Nacht und angenehme Träume. And by the way, der Markt reguliert sich immer selbst.