05.03.2015 | 12:55 Uhr | 435 Views
Ohne Rücksprache einen nicht benötigten Jahreskontoauszug zugeschickt, und diesen mit 8,50 Euro eigenmächtig vom Konto abgebucht. Unseriöses Geschäftsgebahren.
lt. Rechtssprechung unzulässig.
Bestell-/Kundennummer: 4239127915
Meine Forderung an CreditPlus Bank:
Rücherstattung der unberechtigten Jahreskonoauszugsgebühr von 8,50 Euro
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 108 Tagen und 18 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Sie haben bei Abschluß eines Kredites diesem Kontoauszug und der Kosten dafür zugestimmt. Steht ganz groß in den AGB, die man auch unterschreibt. Was daran ist jetzt unseriöses Geschäftsgebahren? Hätten Sie Ihren Vertrag ordentlich vor Unterschrift gelesen, hätten Sie dies bereits damals gesehen. Ich würde Ihnen für diese unqualifizierte Beschwerde weiter 25 Euro aufbrummen.
Unter Punkt I können Sie es nachlesen:
4. Alle sonstigen Kosten: Die Zinsen ergeben sich aus den oben
mitgeteilten Kreditdaten. Ferner entstehen Kosten - falls
ebenfalls beantragt - für die Zusendung eines jährlichen
Kontoauszugs von z. Zt. 8,50 EUR pro Jahr.
Mir wurde versichert das der Betrag in Höhe von 8,50 Euro wieder gut geschrieben wird.