Jahresbonus wird aufgrund fadenscheiniger Argumente 25% der Jahr

Meisterstrom
Köln

Nach Abschluß des ersten Jahres sollte ein Bonus iHv von 25% rückerstattet werden.

Es wurde ein Privattarif auf das EFH abgeschlossen. Nun soll meine sebständige Beratertätigkeit bei einem 70 km entfernen Unternehmen schädlich sein, weil der Rechnungssitz meiner Selbständigkeit schädlich sein.

Das Finanzamt soll bestätigen, dass Zuhause keine gewerbliche Nutzung erbracht wird. So ein Quatsch.

Nach einigem Hin und Her wollen sie nun den Begriff der Gewerblichkeit nun auf berufliche Tätigkeiten ausweiten.

Selbst das Angebot den Beratervertrag vorzulegen hilft nicht viel.

Weiß jemand Rat. ÄhmliErfahrungen.

Fahr

Bestell-/Kundennummer: 1113547853

Meine Forderung an Meisterstrom:

Bonuszahlung

Antwort auf die Beschwerde vom 04.03.2015
Meisterstrom

Abteilung: Beschwerde

25.03.2015 | 15:43 Uhr

Sehr geehrter Herr Voitl,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Meisterstrom GmbH
Kundenservice-Online

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Leider noch nichts gehört. Wundert mich aber nicht wirklich.

Bei mir hat sich leider noch niemand gemeldet. Habe am Montag einen Termin beim Rechtsanwalt

Zwischenzeitlich besteht Kontakt mit der Einigungsstelle. Schaun wir mal.

Vor 2 Wochen hat sich die Einigungsstelle bei mir per Email gemeldet. Es wurde nochmals der gesamte Sachverhalt geschildert. Seither keinerlei Reaktion weder vom Versorger noch von der Einigungsstelle

Heute ging ein vergleichsvorschlag iHv 33% ein. Jedoch wurde der Anwalt bereits beauftragt den Anspruch geltend zu machen

Ja nach Einschaltung eines rechtsanwalts kam lappidar die Mitteilung dass eine neue Abrechnung mit vollem Bonus erstellt wird. Ein Verrechnungsscheck würde in den nächsten 30 Tagen per Post zugestellt werden. Von den Rechtsanwaltskosten trotz Verzuges keine Spur.
Im Übrigen hat die Einigungsstelle nur auf die AGB´s verwiesen. Ob die einer inhaltlichen Kontrolle überhaupt standhalten wg der überraschenden Klausel, dass eine reine Postadresse eines Freiberuflers diesen zum Gewerbetreibenden machen.