Also Ich kann nur jedem raten, die Finger von diesem Unternehmen zu lassen.
Angefangen hat alles, als ich bemerkte das gar keine Abrechnung für 2014 bzw überhaupt nie ein Schreiben oder sonstige Information von Immergrün erhalten habe. Habe Immergrün dann am 21.1.2014 angeschrieben, bekam am 4.2.2014 Antwort, und solle doch bitte die Daten der Stromzähler übermitteln. Was dann auch am selben Tag noch geschah. Am 12.2.2014 kam dann schon die Abrechnung, in der mir ein Guthaben von fast 600€ bestätigt wurde die Ich in einem Verechnungsscheck erhalten sollte in ca 3 Wochen. Natürlich kam bisher nichts, habe Ihnen dann, heute eine E mail geschrieben, indem ich Sie auffordere, das Guthaben innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zu buchen bzw Verrechnungsscheck.
Am Ende noch den Hinweis geschrieben
Sollten meine Bemühungen dieses Missverständnis schnellstens aufzuklären, nach Fristablaufs fruchtlos bleiben, werde Ich eine -----für den Versorger kostenpflichtige! - Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de einleiten.
Warte jetzt was dabei rauskommt?
Meine Frage wäre
Soll ich vieleicht noch zu der E mail, ein seperates Einschreiben mit meinen Forderungen, schreiben?
mfg Thomas aus Kiel
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Erstattung meines Guthabens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Sehr geehrter Herr bla bla bla
Ihre Verbraucherbeschwerde gemäß § 111a EnWG haben wir dankend erhalten. Bevor Sie sich mit einem Antrag im förmlichen Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG an die Schlichtungsstelle wenden dürfen, haben wir vier Wochen Zeit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Da die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens auch für Sie mit einem hohen sachlichen und zeitlichen Aufwand verbunden wäre, möchten wir eine schnelle und unkomplizierte Lösung für Ihr Anliegen finden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns hierbei helfen.
Hierzu möchten wir Ihnen kurz erläutern, wie es innerhalb der nächsten vier Wochen weitergeht. Es ist uns ein besonderes Anliegen, jede Kundenbeschwerde sehr ernst zu nehmen. Daher werden wir Ihr Anliegen zunächst an die zuständige Fachabteilung zur sorgfältigen Prüfung weiterleiten. Entsprechend des dort festgestellten Prüfungsergebnisses wird ein Lösungsvorschlag für Ihr Anliegen erarbeitet. Die zuständige Fachabteilung wird sich dann mit Ihnen zur Besprechung dieses Vorschlages so zeitnah wie möglich telefonisch oder schriftlich in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! -Energie Beschwerdemanagement
Dann mal abwarten habe mir schon die ganzen E Mails bzw Schriftverkehr kopiert, werde dann in 23 Tagen zur Einigungsstelle gehen, sollten die Herren versuchen das auszusitzen.
Also das ist doch der Hammer, heute schickt mir doch Immergrün, eine neue Abrechnung, wo natürlich der Bonus fehlt. Habe dieser 2 wiedersprochen. Und Sie darauf aufmersam gemacht das Ich in 20 Tagen
Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de einleiten werde. Also ein seriöse Anbieter ist was anderes. Bloß Finger weg
Sehr geehrter Herr bla bla
im Auftrag Ihres Energieversorgers 365 AG (immergrün! -Energie) erhalten Sie in der Anlage Ihre Energierechnung für den aktuellen Abrechnungszeitraum.
Ferner liegen der Rechnung - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - weitere wichtige Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag bei.
Diese Datei ist im PDF Format gespeichert, die Sie mit dem Adobe Reader öffnen können. Sollte der Adobe Reader auf Ihrem Computer nicht installiert sein, können Sie diesen hier herunterladen: get.adobe.com/de/reader
Bitte beachten Sie, dass in der Abrechnung aus systembedingten Gründen ggf. bereits die erst in Kürze fällig werdende nächste Abschlagszahlung mit einbezogen wurde, obwohl ein entsprechender Lastschrifteinzug noch unmittelbar bevor steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! -Energie Team
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Heute wieder Post bekommen von immergrün
wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 13.03.2015.
Gerne möchten wir erklären, warum wir bedauerlicherweise in diesem Fall keinen Bonus gewähren können:
An der Abnahmestelle wird ein Wandler bzw. Doppel-/ Mehrtarifzähler betrieben.
Dies ist ausweislich Ziffer 1 Absatz 2 der dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB ein Belieferungsausschluss- und damit ein Bonusversagungsgrund.
Dies ist auch bereits gerichtlich bestätigt worden.
Daher konnte der geforderte Bonus bedauerlicherweise nicht gutgeschrieben werden.
Dennoch besteht aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Bereitschaft, Ihnen im Sinne einer zügigen Einigung entgegenkommen.
Daher bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz eine Gutschrift in Höhe von 150,00 € brutto an.
Diese Gutschrift wird in eine angepasste Rechnung eingebucht. Damit sind Ihre streitgegenständlichen Ansprüche vollständig abgegolten.
Bitte teilen Sie uns bis zum 20.03.2015 mit, ob mit diesem Vorschlag Einverständnis besteht.
Sehr geehrtes Immergrün Team
Ich stimme Diesem (unten beschriebenen) Vorschlag vom 13.03.2015 nicht zu.
Außerdem scheinen Sie an einer von mir außergerichtlichen Lösung nicht intressiert zu sein.
Daher werde Ich jetzt die Schlichtungsstelle überspringen, habe jetzt einen Termin am 18.03.2015 um 12.00 bei meinen Anwalt Herr Dr. Thomas Tüxen Energierecht, GmbH-Recht,
Kündigungsschutzrecht, wir hören voneinander.
Habe die Faxen dick, habe Mittwoch einen Termin beim Anwalt habe lieber Klarheit
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst