10.03.2015 | 17:08 Uhr · 1346 Views · von ReclaBoxler-6170835
Jochen Schweizer GmbH (München)
Erlebnis Gutscheine abgelaufen
Meine Forderung
Erstattung/Umtausch des Gutscheins abzgl. der "Bearbeitungspauschale"
Firmenantwort
12.03.2015 | 14:59 Uhr · Jochen Schweizer GmbH
Hi ReclaBoxler-6170835. Schade, dass Du es nicht geschafft hast, Deinen Gutschein rechtzeitig einzulösen. Grundsätzlich haben wir in jedem Fall großes Interesse daran, dass ein Gutschein eingelöst wird. Denn ein eingelöster Gutschein hat zwei wesentliche Komponenten. Zum einen hat der Kunde eine positive Erinnerung an Jochen Schweizer und damit besteht für uns zweitens die Chance, dass er uns weiterempfiehlt. Eine solche Empfehlung erzeugt weitere zufriedene Kunden. Deshalb bieten wir selbst nach Ablauf noch die Möglichkeit, einen Gutschein nachträglich zu verlängern. Allerdings können wir dies nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums anbieten. In Deinem Fall ist der Gutschein seit einem Jahr und drei Monaten abgelaufen nachdem er mindestens seit 2010 gültig war. Ich hoffe auf Dein Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Marco aus dem Jochen Schweizer Team
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10.03.2015 | 19:56 Uhr · ReclaBoxler-1308183
Kommentar
11.03.2015 | 11:07 Uhr · Zitrone
Hier ist erst richtig Geld verdient. Verkaufen, Geld kassieren und nie eine Leistung erbringen müssen, da der Kunde zu spät dran ist.
Sehr attraktiv und gewinnbringend für die Firmen.
Persönlich finde ich das auch absolut unverschämt und gegenüber den Kunden auch nicht fair.
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11.03.2015 | 13:35 Uhr · Marcus Sander