Betrugsversuch?

Neuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Extraenergie weigert sich seit nunmehr 6 Wochen eine Schlußrechnung zu erstellen und den Guthabenbetrag von 177 € unverzüglich d. h. bis spätestens 30.03.2015 an mich auszuzahlen. Der Guthabenbetrag ergibt sich aus 25% Neukundenbonus und Überschuss aus den Abschlagszahlungen.

Die Abschlussrechnung ist in Papierform an mich zu senden.

Mit Mail vom 13.03.15 teilten Sie mir mit, dass Extraenergie "mindestens" 6 Wochen Zeit zur Erstellung der Schlussrechnung habe.

1. Betrugsversuch den der Versorger hat dem Kunden nach SPÄTESTENS 6 Wochen eine Schlussrechnung zu erstellen.

Weiterhin teilen Sie mir in der Mail mit, dass die für jeden Versorger verbindlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur für extrastrom nicht verbindlich sind.

2. Betrugsversuch Zitat: " Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das GPKE in diesem Punkt lediglich eine Empfehlung darstellt und dieser Punkt nicht in unsere AGB aufgenommen wurde".

Ihre AGB sind in diesem Punkt Schall und Rauch und vollkommen uninterressant da auch dieser Punkt für Extraenergie verbindlich ist.

Weiterhin möchte ich mich für diese Mail an mich bedanken da diese Aufschluss über die Geschäftspraktiken der Extraenergie gibt.

In einem wohl anstehenden gerichtlichen Verfahren wird diese Mail sicher allgemeine Erheiterung über soviel Dreistigkeit auslösen und mich argumentativ unterstützen.

Ist bis zum 30.03.15 die o. g. Forderung nicht erfüllt werden die Ihnen sicher hinreichend bekannten weiteren Schritte folgen.

Ich mache Sie schon jetzt darauf aufmerksam, dass auch vorgerichtliche Anwaltskosten aufgrund der hartnäckigen Zahlungsweigerung von Extraenergie zu tragen sind.

Damit Sie sich bis dahin nicht vollkommen im "rechtsfreien Raum" bewegen müssen habe ich die entsprechende, für jeden Energieversorger verbindliche, Regellung für Sie hier eingefügt:

"Am 11. Juli 2006 hat die Bundesnetzagentur einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate beschlossen, die sich insbesondere auf die Belieferung von Endkunden mit Elektrizität beziehen.

Ein vergleichbarer Beschluss hat ab 1. August 2008 auch den Gasmarkt geregelt. Vor der Vereinheitlichung gab es eine Vielzahl von Prozessen und Datenformaten. Die GPKE soll die Markteintrittshürden für neue Dienstleister verringern oder beseitigen.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist für alle betroffenen Marktakteure (Lieferanten und Netzbetreiber) verbindlich; er muss umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur ist durch das geltende Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung[1] zum Beschluss verbindlicher Vorgaben berechtigt. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben sind u. a. zivilrechtliche Konsequenzen und/oder ein Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur möglich".

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Bär

Am 11. Juli 2006 hat die Bundesnetzagentur einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate beschlossen, die sich insbesondere auf die Belieferung von Endkunden mit Elektrizität beziehen.

Ein vergleichbarer Beschluss hat ab 1. August 2008 auch den Gasmarkt geregelt. Vor der Vereinheitlichung gab es eine Vielzahl von Prozessen und Datenformaten. Die GPKE soll die Markteintrittshürden für neue Dienstleister verringern oder beseitigen.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist für alle betroffenen Marktakteure (Lieferanten und Netzbetreiber) verbindlich; er muss umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur ist durch das geltende Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung[1] zum Beschluss verbindlicher Vorgaben berechtigt. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben sind u. a. zivilrechtliche Konsequenzen und/oder ein Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur möglich.

Bestell-/Kundennummer: 01730234

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Erstellung Schlussrechnung und Auszahlung Guthaben

Antwort auf die Beschwerde vom 18.03.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

24.03.2015 | 14:04 Uhr

Sehr geehrter Herr Bär,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

So. die Probleme gehen weiter!
Mittlerweile ist eine (natürlich) falsche Schlussrechnung per Mail eingetroffen.
In dieser Rechnung ist die Erhöhung der EEG Umlage von meiner Forderung abgezogen.
Ich habe eine eingeschränkte Preisgarantie mit extraenergie vereinbart.
Diese ermöglicht dem Energieversorger Erhöhungen z. B der gestiegenen EEG Umlage an den Verbraucher weiterzugeben.
Der Versorger muss dem Verbraucher jedoch ein sofortiges Sonderkündigungsrecht einräumen und ihn natürlich schriftlich darüber informieren.
Dies ist nicht geschehen und die Weitergabe der erhöhten EEG Umlage an den Verbraucher damit unwirksam.
Ich widerspreche der von extraenergie erstellten Schlussrechnung und fordere die unverzügliche Auszahlung meines Guthabens von 177 € bis zum 30.03.2015.

Weiterhin keine Zahlung!
Meine Beschwerde besonders hinsichtlich der Weitergabe der erhöhten EEG Umlage ist lt. extraenergie nun in der "Fachabteilung".
Dort eingelagert?

Sehr geehrter Herr Bär,

wir bedauern sehr, dass wir uns mit Ihnen nicht auf eine einvernehmliche Lösung des Problems einigen
konnten. Wir sehen den Vorgang somit vorerst als abgeschlossen an. Mail Ende

Diese Mail habe ich am 26.03. von extraenergie erhalten. Eine Zahlung ist ebenfalls immer noch nicht erfolgt.
Eine gerichtliche Klärung ist damit unausweichlich.
Ich kann nur jedem Verbraucher dringend empfehlen sich in Foren und hier bei reclabox über den Energieanbieter zu informieren.

8 Wochen nach Anbieterwechsel von Extraenergie keinerlei Zahlung meines Guthabens erhalten.

Gefahr der Insolvenz?

Bonn - Die Bundesnetzagentur prüft eine Beschwerde der Schlichtungsstelle Energie gegen die beiden Billiganbieter Extraenergie und Almado. "Die Schlichtungsstelle hat Kontakt zur Bundesnetzagentur aufgenommen", sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde. Die Netzagentur werde die in einem Schreiben der Schlichtungsstelle erhobenen Vorwürfe gegen die beiden Anbieter prüfen.

Das "Handelsblatt" hatte unter Berufung auf einen Brief des Geschäftsführers der Schlichtungsstelle an deren Beirat berichtet, die Stelle habe die Regulierungsbehörde zu einer Prüfung der Lage bei den beiden Firmen aufgefordert. Die Bundesnetzagentur solle prüfen, ob "die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Extraenergie GmbH und der Almado AG noch gegeben ist".
"Aus Sicht der Schlichtungsstelle ist das Verhalten beider Unternehmen in den Schlichtungsverfahren nicht länger tragbar", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Schreiben. Extraenergie beispielsweise erkenne "pauschal sämtliche Schlichtungsempfehlungen nicht an". Zudem lehnten beide Unternehmen "die Zahlung der Fallpauschalen kategorisch ab und kommen so ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Schlichtungsstelle nicht nach". Die Schlichtungsstelle wolle beide Unternehmen deshalb verklagen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst