Guthabenauszahlung immer noch nicht erfolgt

Neuss

Nachdem die Schlussrechnung nach der fristgerechten Kündigung des Gasliefervertrages fast die gesetzlich zulässige Höchstdauer von 6 Wochen erreicht hatte, erhielt ich sie am 13.3.2015. Mein Guthaben beträgt 177,33 Euro.

Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 - Az I-20 U 136/14

("Guthaben sind gemäß Urteil des O L G Düsseldorf vom 16.12.2014 unverzüglich auszuzahlen " Eine Revision wurde nicht zugelassen. - Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird durch die Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen -)

habe ich Extraenergie per Mail eine Frist bis zum 27.3.2015 gesetzt. In 3 Telefonaten mit dem Serviceteam, das angeblich keine Kenntnis von diesem Urteil hatte, habe ich an diese Frist errinnert. Darüberhinaus habe ich noch zweimal per Mail an den Ablauf der Frist und das Urteil errinnert und zweimal eine Mail erhalten, dass mein Guthaben "in Kürze" ausgezahlt wird.

Bis heute ist das nicht geschehen, ich warte immer noch auf mein Geld.

Bestell-/Kundennummer: 01806690

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Fristgerechte Auszahlung meine Guthabens

Antwort auf die Beschwerde vom 04.04.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

08.04.2015 | 13:20 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

Sie haben Ihre Beschwerde als "gelöst" deklariert. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Sollten sich bei Ihnen dennoch Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Die Überweisung erfolgte heute, am 8.4.2015 auf mein Konto. Ich habe also mein Guthaben erhalten, leider hat die Firma Extraenergie sich nicht an die durch Rechtsprechung vorgegebenen Termine zu halten. Das ist bedauerlich, denn nicht jeder Kunde hat die Zeit und die Mittel den Rechtsweg zu beschreiten. Man fragt sich als Verbraucher, wozu denn Urteile gefällt werden, wenn sich der Verurteilte in gleichgelagerten Fällen nicht an die durch das Urteil vorgegebne Verfahren hält. Schade, so geht Vertrauen in die Rechtswirklichkeit verloren.