30.03.2015 | 16:35 Uhr | 145 Views
Die Securvita BKK bietet sog. Präventionskurse an - und erstattet die Teilnahmegebühr bei 80%iger Kursteilnahme.
Wer im Krankheitsfall nicht diese 80 % erreicht, soll keine Erstattung erhalten.
Meine Forderung an SECURVITA:
Erstattung der Gebühr von Praventionskursen - auch bei Krankheit!
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 25 Tagen und 19 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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