17.04.2015 | 09:55 Uhr | 1171 Views
Hallo zusammen,
sei es mal dahingestellt wie es zu den Stromschulden kommt. :-)
Was ich nicht verstehe ist, dass die Enbw ihr eigenes Inkassounternehmen hat.
Dürfen sie dann die 90 € Inkassogebühren verlangen, wenn sie ihr hausinternes haben? Was soll das denn? Jedes Mal 90 €. Für was? Ich kann das nicht verstehen.
Ist das überhaut rechtlich in Ordnung?
Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg:
Erklärung für was 90 €?
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Dürfen ja
Ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen blatt
Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich
https://inkassokosten.wordpress.com
Möglicherweise existiert auch eine Kick Back Vereinbarung bezüglich der Gebühren; )
Sofern es sich nicht um die Kosten des internen Inkassodienstes handelt (Stromabklemmung /Hausbesuche) würde ich Inkassogebühren nicht begleichen sondern unstrittige Forderungen zwckgebunden direkt an den Versorger überweisen