am 31.12.2014 endete die Gültigkeit des Gutschein für einen Bungee Sprung in Berlin.
Aus familiären Gründen löste ich Diesen erst am 18.10.2014, also noch innerhalb der Frist ein. Darauf wurde mir mitgeteilt: Ihr Gutschein wurde erfolgreich für das Erlebnis Bungee Jumping Berlin eingelöst. Sie wurden registriert. Sobald ein neuer Termin verfügbar ist, wird Sie Ihr Veranstalter darüber informieren.
Nun war ich der Annahme, einfach auf die Termine warten zu müssen. Am 16.02.2015 kam dann die Nachricht, die Termine für 2015 sind jetzt online und ich kann mich einbuchen.
Nun suchte ich mir einen nahen Termin und schrieb mich ein. Ein paar Tage später kam nicht die erwartete Bestätigung, sondern die Mitteilung, mein Gutschein wäre abgelaufen.
"danke für Ihre Anfrage zur Terminvereinbarung.
Schade, dass Ihr Gutschein aus den genannten Gründen innerhalb der Gültigkeit nicht eingelöst werden konnte. "
Immer noch voller Hoffnung rief ich die Jochen Schweizer Hotline an und schilderte mein Problem.
Durch den Mitarbeiter wurde mir auch nur mitgeteilt, der Gutschein ist abgelaufen, jetzt könne man nichts mehr machen. Letztes Jahr hätte ich diesen ja noch verlängern können aber nun nicht mehr. Auch mein Argument, den Gutschein habe ich rechtzeitig eingelöst und erhielt bei der Einlösung keinen Hinweis darauf, daß die nächsten Termine erst ausserhalb der Gültigkeit frei sind, wurde nicht akzeptiert.
Es wurden keinerlei Lösungen angeboten, lediglich von gesetzlichen Vorschriften und Paragraphen der AGB geredet.
Da der Preis für dieses Erlebnis gleich geblieben, der Gutschein bezahlt und ja eigentlich rechtzeitig einglöst ist, ärgere ich mich sehr über dieses Verhalten.
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Verlängerung des Gutscheins
Antwort auf die Beschwerde vom 17.04.2015
Guten Tag,
würden Sie mir bitte Ihren Gutschein-Code und eine kurze Zusammenfassung Ihres Anliegens an trustpilot@jochen-schweizer.de senden? Meiner Meinung nach haben Sie Ihren Gutschein rechtzeitig eingelöst.
Das Problem entstand nur durch die außerhalb der Gültigkeitsfrist liegenden Termine. Wir verlängern Ihren Gutschein selbstverständlich kostenfrei.
In Erwartung Ihrer Nachricht.
Viele Grüße
Raphael vom Jochen Schweizer Team
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Ich denke das geht so nicht. Die Vertragserfüllung seitens des Anbieters wurde innerhalb der Frist beantragt, der Vertrag konnte nicht fristgemäß von Schweizer erfüllt werden, ergo keine Verjährung. Verlangen Sie ganz einfach ihr Geld zurück, bei Weigerung gerichtlicher Mahnbescheid an Schweizer. Viel Glück!
Verlängerter Gutschein wird mir zugesandt