Im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung eines Accounts und einer zugehörenden Clubmitgliedschaft verstößt web.de gegen wesentliche Bestandteile der Kündigung.
Auf der Grundlage erfolgter Absprachen zur Beschwerdebearbeitung, mit einer seitens web.de eingesetzten Beauftragten, wurde eine außerordentliche Kündigung zum 28.02. vereinbart und Anfang Februar eingereicht. Die Kündigung betraf den Account, die Clubmitgliedschaft, die de-mail-Nutzung, eine Virenschutzsoftware, ein Web-Cent-Konto (Vorauszahlungen für die Nutzung von PC-Fax), den gesicherten Download persönlicher Daten (2 GB an emails) und eine zugesicherte pauschale Aufwandentschädigung.
Der einzige Bereich, der sich an die vorliegende Kündigung gehalten hat, war de-mail. Hier erfolgte eine fristgerechte Löschung mit schriftlicher Bestätigung der Kündigung.
Ansonsten verstieß web.de in folgenden Punkten gegen die vorliegende Kündigung:
1. Der Account wurde 14 Tage vor Kündigungsfrist gesperrt und unberechtigt in einen Freeaccount gewandelt.
2. Der Freeaccount war aufgrund Kapazitätsüberschreitung (die persönlichen Daten des Clubkontos wurden ungesichert in den Freeaccount umgesetzt) nicht nutzbar.
3. Im Ergebnis gingen dem Nutzer gehörende 2 GB an Daten (persönliche emails) unwiederbringlich verloren. Die Daten sollten lt. ausgehandelter Kündigung erst Ende Februar, nach sicherem Download der persönlichen Datenbestände, auf den Servern gelöscht werden.
4. Eine zum Account gehörende McAfee-Lizenz wurde 14 Tage vor Kündigungstermin und vor Ablauf der bezahlten Nutzungsfrist gesperrt. Dadurch wurde die Systemsicherheit wissentlich und vorsätzlich gefährdet.
5. Das bestehende Guthabens des Web-Cent-Kontos wurde unterschlagen.
6. Die Auszahlung der zugesicherten Aufwandsentschädigung wurde verweigert.
Die gesamte Handlungsweise von web.de wird als willkürlicher Racheakt für die Durchsetzung der außerordentlichen Kündigung eingeschätzt. Inwieweit zusätzlich noch eventuelle Rechtsverletzungen vorliegen wäre gesondert zu prüfen. Web.de reagiert nicht mehr auf Schreiben und Mahnungen.
Noch nicht erledigt sind folgende Probleme.
zu 1. Die vollständige Löschung des Accounts ist immer noch nicht erfolgt. Die Clubmitgliedschaft wurde entgegen dem Willen des Nutzers und entgegen der Kündigung in einen Freeaccount gewandelt. Damit wird gegen Persönlichkeitsrechte des Nutzers verstoßen. Meine Forderung: vollständige Löschung des Accounts mit Bestätigungsschreiben bis zum 31.05., wie durch de-Mail erfolgt.
zu 5. Im Zusammenhang mit der Kündigung wurde die Rückerstattung des Web-Cent-Guthabens gefordert. Dieses Guthaben wurde nicht erstattet. Bei der illegalen Wandlung in einen Freeaccount wurde das Web-Cent-Guthaben entwendet. Es existiert in dem Freeaccount nicht mehr. Meine Forderung: sofortige Rückerstattung des Web-Cent-Guthabens bei Verzinsung mit dem bei Mahnverfahren üblichen Zinssatz bis zum 31.05.
zu 6. Im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung wurde durch die Beauftragte von web.de eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00€ angeboten. Diese Aufwandsentschädigung war Bestandteil der Kündigung. Die Aufwandsentschädigung wurde bisher noch nicht überwiesen. Meine Forderung: sofortige Überweisung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 30€ bei Verzinsung mit dem bei Mahnverfahren üblichen Zinssatz bis zum 31.05.
Bestell-/Kundennummer: 16363959
Meine Forderung an WEB.DE:
Vollständige Erfüllung der außerordentlichen Kündigung bis zum 31.05.2015
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Es gibt viele Dinge im WWW die überflüssig sind - einer davon ist Web.de.
Web.de ist ein Tochterunternehmen von 1&1. Ich habe mehrere Verträge bei 1&1 und nutze auch das dortige Forum. Wenn dort irgendjemand web.de auch nur erwähnt ist Krieg. Ich habe selten so viel Hass erlebt, aber wenn ich mir diese Beschwerde durchlese verstehe ich auch warum.
Einfach nochmal eine letzte Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein und dann zu einem IT-Fachanwalt. Bei diesem Sachverhalt zahlen die nicht nur ihre Anwaltskosten.
Sie können sich aber auch an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden
http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Aufsichtsbeh%C3%B6rden_und_Landesdatenschutzbeauftragte
Die freuen sich bestimmt, wenn sie mal wieder was von web.de hören.
Ansonsten habe ich mal zu web.de nachgesehen. Web.de beantwortet hier keine Beschwerden. Interesssant ist es aber bestimmt auch hier
https://de.trustpilot.com/review/web.de
@ReclaBoxler-1845125,
läuft von denen nicht gerade eine Werbekampagne im Fernsehen? Die Zuschauer sollten mal erfahren was tatsächlich hinter den Kulissen läuft. Hast du schon mal über YouTube nachgedacht?
Keine Reaktion von Web.de, Aufsichtsbehörde in BW informiert
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Wir sind bei t-online und wünschen Web.de einen erfolgreichen Konkurs im Jahr 2017.