Hallo zusammen,
Extra Energie und Amtsgericht Neuss. Keine Beziehung?
Habe Klage erhoben wegen Abschlagbetrag und Gericht hat einfach Paragraph 13 nach eingem Ermessen interpretiert. Einfach ein Teil weggelassen.
Mal sehen, ob das Landgericht in Düsseldorf eine andere Meinung hat.
Hier die Klagebegründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begründe meinen Anspruch der von mir geltend gemachten Forderung
wie folgt:
1. Am 30.06.2013 bestätigte ich ein Energieliefervertrag für Strom an die Firma Prioenergie -GmbH; Vertrag 1658422 – Priostrom 12 Paket 5400. Monatsabschlag 121,00 Euro (Abschlag beinhaltet nicht Bonus Ende Lieferung) Am 02.07.2013 bestätigte ich einen Energieliefervertrag für Gas an der Firma Prioenergie GmbH; Vertrag 1660260 – Priogas 12 KlimaPaket 22000. Monatabschlag: 94,00 Euro (Abschlag beinhaltet nicht Bonus Ende Lieferung).
Beweise: Verträge 1658422 (1-AB) und 1660260 (2-AB)
2. Für den Stromvertrag (1658422) hatte ich ein voraussichtlichen Jahresverbrauch von 5.400 KWh angegeben. Für den Gasvertrag (1660260) ein voraussichtlichen Jahresverbrauch von 22.000 KWh. Diese Werte weichen erheblich von dem Vorjahresverbrauch, weil ich Investitionen bezüglich Strom und Wärmeerzeugung im Jahr 2013-2014 geplant hatte. Ein 4,5 KW Photovoltaikanlagen zu Stromproduktion sollte gebaut werden und ein 6 KW Pelletsofen um Wärme zu erzeugen sollte angeschafft werden. Stromverbrauch Jahr davor: 6200 KWh. Gasverbrauch Jahr davor: 39.000 KWh. Beide Vorhaben sind binnen Ende 2013 umgesetzt worden.
3. Am 23.07.2014 erhielt ich die Information per Email, dass eine Abweichung zwischen die von mir voraussichtlichen vorgegebenen Gasverbrauch (20.000 KWh) und die von Netzbetreibern ermittelte Verbrauchswerte gegeben hatte. Ich hatte daher telefonisch und schriftlich die Firma Prioenergie GmbH über meine Absichten den Gas und Stromverbrauch für nächsten Jahr zu senken, und war mit den ermittelten Gasverbrauch nicht einverstanden. Die Firma Prioenergie GmbH antwortete, dass sie eine Überprüfung und ein Änderungsversuch beim Netzbetreiber hinterlegen wird.
Beweise: E-Mail Bestätigung und Abweichung Netzbetreiber (3-AB) – E-Mail Bestätigung Beanstandung Ermittelten Jahresverbrauch 39.458 KWh. (4)
4. Am 28.08.2013 erhielt ich eine Information per Email, dass der Netzbetreiber keine Änderung vornehmen wird und, dass der Abschlagsbetrag auf 244,00 Euro (Statt 94,00 Euro) aufgestockt wird. Ich hatte am 29.08.2013 ein Fax als Ablehnung der ermittelten Werte geschickt und am 10.09.2013 erneuert meine Wille noch mal schriftlich geäußert mit der Bemerkung den Vertrag zu kündigen.
Beweise: E-Mail Feststellung neuer Abschlag Firma Prioenergie GmbH (5-ABC); zweite Mitteilung (erste am 29.08.2103) per Fax mit Datum 10.09.2013 Ablehnung ermittelter Menge mit schlüssiger Begründung (6)
5. Am 21.09.2013 erhielt ich die Antwort bezüglich meiner Mitteilung vom 10.09.2013. Es wird noch mal mitgeteilt, dass der Abschlagbetrag bei 244,00 Euro bleiben wird. In der Zeit sind monatlich und pünktlich 94,00 Euro überwiesen worden.
Beweis: E-Mail vom 21.09.2013 Firma Prioenergie GmbH (7)
6. Am 07.11.2013 erhielte ich die Kündigung Seitens Prioenergie der Gaslieferung wegen Zahlungsverzug. Eine Endabrechung war noch nicht vorhanden.
Beweis: Kündigungsschrift 07.11.2013 (8)
7. Am 11.11.2013 schleißte ich einen neuen Vertrag mit der Firma Grünwelt mit voraussichtlichen Verbrauchsmengen wie bei der Firma Prioenergie von 20.000 KWh ab. Der Energieliefervertrag läuft bis heute ohne Beanstandungen und ohne Änderung meinem angegebenen Wert von 20.000 KWh problemlos weiter.
Beweis: Gasvertrag Grünwelt (9 ABC)
8. Am 14.01.2014 erhielt ich die Endabrechung bezüglich den Vertrag 1660260. Ein Guthaben von 666,00 Euro wird mit offenem Posten für 677,11 Euro verrechnet. Für mich immer noch ein Rätsel, was mit was verrechnete wurde. In dieser Abrechung sind die eingegangenen Zahlungen nicht zu entnehmen. Diese wird von mir beanstandet. Es wird auch erläutert, dass das Guthaben auf den Stromvertrag gutgeschrieben werden soll. Meine Endabrechung ist in meiner Antwort ausgerechnet und weist ein Guthaben von 221,00 Euro. Aufgrund des Vorgehens der Firma Prioenergie GmbH wird meiner Seite den Abschlagbetrag für den noch bestehenden Stromvertrag 1658422 von 121,00 Euro auf 90,00 Euro abgesenkt (in dieser Berechung ist der Endbonus von 25% enthalten) und zusätzlich die Verrechung meiner Endabbrechung des Guthabens aus dem Gasvertrag berücksichtigt. Die folge war, dass ich für ca. zwei Monate keine Abschlagszahlung für den noch bestehenden Stromvertrag geleistet hatte.
Beweise: Endabrechung Gasvertrag 1660260 vom18.12.2013 (10-ABC) und Fax Beanstandung vom 18.01.2014 (11-AB)
9. Ich erhielt keine Stellungsnahme auf meine Forderung. Stattdessen erhielte ich kontinuierliche Mahnungen bezüglich Abschlag Strom in Höhe von 121,00 Euro.
Beweis: Mahnung 18.02.2014 Betrag 123,50 Euro (12)
10. Am 26.02.2014 erhielt ich eine Mitteilung von Ersatzversorger EWE für den Strom. Die Firma Prioenergie GmbH kappte einfach die Energielieferung am 05.03.2014. Kündigunkschrift Seitens Prioenergie GmbH am 20.02.2014 aufgrund Zahlungsverzug erhalten (Vertrag 1658422).
Beweis: Ersatzversorger EWE mit Datum 26.02.2014 (13)
11. Am 07.04.2014 erhielt ich die Schlussrechung des Vertrages 1658422. Ich beanstandete auch diese Schlussrechung.
Beweis: Schlussrechung 1658422 mit Datum 29.04.2014 (14-ABC); Fax Beanstandung mit Datum 07.04.2014. (15)
12. Die Firma Prionerergie GmbH antwortete, dass die beiden Schlussrechnungen erneuert überprüft und überbearbeitet werden.
13. Am 05.05.2014 beauftragte ich das Amtsgericht Ulzen um der Erlass ein Mahnbescheid für einen Betrag von 322,00 Euro.
14. Am 28.05.2014 wurde erneuert eine Schlussrechnung für beide Verträge ausgestellt. Auch diese Schlussrechung wurde von mir beanstandet und die Firma Prioenergie GmbH zu Zahlung aufgefordert.
Beweise: Schlussrechnungen Vertrag 1658422 vom 30.05.2014 (16-ABC) und vom Vertrag 1660260 vom 28.05.2014 (17-ABC); Beanstandung vom 28.05.2014 (18)
15. Am 16.06.2014 erhielt ich die Antwort auf meine Beanstandung vom 28.05.2014. Die Firma Prioenergie bestätigte die letzten ausgestellten Schlussrechungen.
Beweis: Email 16.06.2014 (19-AB)
16. Am 01.07.2014 erhielt ich ein Schreiben bezüglich das Mahnbescheid von AG Ulzen; die Firma Prioenergie GmbH verlangte nun einen Betrag von 496,49 Euro als Zahlungsausgleich für die Verträge 1658422 und 1660260.
Beweis: Schreiben Prioenergie GmbH vom 01.07.2014 (20-ABC)
17. Meine Schlussrechnungen beruhen auf in den Verträge abgeschlossene Preise und beinhalten den versprochenen Bonus am Ende der Lieferzeit. Diese Berechung wurde so vorgenommen, weil meiner Ansicht nach, die Firma Prioenergie, die im Vertrag abgeschlossene Liefermengen des Energievertrages 1660260 nicht eingehalten hat und einseitig den Abschlagbetrag verdoppelt, ohne meine Bestätigung, ohne Berücksichtigung meiner Schlüssigen Begründung vom 10.09.2014 (Beweis 6) und absichtlich falschen Informationen bezüglich die Macht der Netzbetreiber Änderung vorzunehmen (Meiner Ansicht nach darf der Netzbetreiber nur Informationen verteilen, und keine Änderungen vornehmen). Die tatsächliche verbrauchten Mengen lauten:
Vertrag 1660260
Vereinbarte Menge: 22.000 KWh
Gesamtpreis KWh (beinhaltet Bonus 1 Jahr Lieferung) 939,50 Euro (0,0427 Euro KWh)
Verbrauchte Menge 462 m³ x 0,96683 (Zustand) x 9,738 (Brennwert) = 4349,725 KWh
Abrechung: 4349,725 KWh x 0,0427 Euro KWh = 185,73
Einzahlungen: 406,00 Euro
Guthaben: 406,00 – 185,73 = 221,00 Euro
Vertrag 1658422
Vereinbarte Menge: 5.400 KWh
Vereinbarte Festpreis: 1.334,41 Euro (ohne Bonus 331,50 Euro)
Preis KWh (beinhaltet Bonus 331,50 Euro); Preis KWh = 0,1857 Euro
Verbrauchte Menge: 2690 KWh
Abrechung: 2690 KWh x 0,1857 Euro KWh = 499,53 Euro
Geleistete Zahlungen: 598,75 Euro
Guthaben: 598,75 – 499,53 = 99,22 Euro
Gesamtguthaben Verträge: 320,22 Euro
18. Die Kosten für die Fertigung dieser Anspruchsbegründungen beliefen sich auf
100,00 Euro. Diese Kosten sind die Firma Prioenergie GmbH anzurechnen.
Ergänzende Beweise:
Weiterhin wird beantragt, der Gegenseite die Kosten für dieses
Verfahren sowie die bisher entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Die hier von mir vorgetragene Anspruchsbegründung wurde
vom Unterzeichner dieses Schreibens persönlich und mit
größer Sorgfalt angefertigt.
Für Fragen zu diesem Vorgang stehe ich Ihnen jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Meine Forderung an Extra Energie:
350 Euro Plus Anwaltkosten
Antwort auf die Beschwerde vom 11.05.2015
Sehr geehrter Herr Rampazzo,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Selbstverständlich werden wir Sie sofort kontaktieren, sobald unsereseits neue Informationen für Sie vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie
kommentare und trackbacks 6
Amtsgericht hat $ 13 Abschlagszahlungen wie Extra Energie ohne Berücksichtigung meine Angaben bestätigt. Meiner Ansicht nach Betrung beider Seiten (Amtsgericht und Extra Energie).
Die Firma Extra Energie bestand auf eine Zuzahlung von 650,00 Euro Plus Anwaltkosten und Zinsen. Amtsgericht Neuss gab die Firma Extra Energie Recht, da ich angeblich nicht Glaubhaft gemacht habe, dass die Senkung der Gasverbrauch stattfinden wird. Mein Gasverbrauch sank um 50 % wie von mir ermittelt. Es ist unglaublich wie solche Firmen noch am Markt bestehen konnen und vom Amtsgerchit Neuss unterstuty werden. Nie wieder Extra Energie, auch wenn die Preise 20 % niedrger sind als die anderen. Ich hoffe dass die Zuzahlung in Medikamente fuer die GF der Firma Extra Energie, Anwaelte und Richterin ausgegeben wird.
Anbei Urteil Amtsgericht Neuss. Meiner Ansicht nach faehlt in diesem Urteil folgendes: Bezug auf Kundenangaben und im Auftrag angegeben Menge von 22.000 KWh. Die Kundenangaben sollten in Punkt 3.5 und im Gesetz §13 berucksichtigt werden. AGB Punkt 3.5. gibt ein Ansatz ueber Kundenmengen. Im Beschluss gib aber keine Angabe ueber disem Punkt. Zitat: § 13 Abschlagszahlungen (1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Meiner Seite wurde das Amtsgericht alle Unterlagen bezueglich Einakuf vom Pelletsofen, PV Anlage und vorhandene Schornsteine zu verfuegen gestellt.Am Ende des Bezugsjahres war das Verbrauch auf 24.500 KWh gelaufen, nicht weit von meiner Einnhame und Angaben. Meiner Ansicht nach hat das Amtsgericht ein Urteil gefaellt, die das Gesetzt§13 nicht entspricht.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Ich bedanke mich recht herzlich bei:
GF Samuel Schmidt
Amtsgericht Neuss
Anwaelte Muth und Faust
Fazit:
Bei der Firma Extra Energie folgendes beachten:
• Wenn Abschläge zu hoch berechnet werden, entweder sofort den Vertrag kündigen mit Bezug Stromgesetz § 13, oder Belege an die Firma Extra Energie zu schicken, dass Verbrauch geringer ist als berechnet. Nur durch die Belege könnte das Amtsgericht Neuss das Paragraph 13, Punkt Glaubhaft, den Widerspruch stattgeben (obwohl ich der Meinung bin, dass das Amtsgericht Neuss in meinem Fall nicht sauber gearbeitet hatte und ich weiss nicht wie es arbeiten wird).
• Auf die Stellungsnahme der Kundenservice keine Achtung geben, weil absichtlich keine Hinweis auf das Stromgesetzt Paragraph § 13 gegeben wird (wieso auch … sonst würden die kein Geld verdienen).
Und zum Schluss … Nie wieder Extra Energie.