3. Widerspruch
gegen Bezugsvertrag 242079983008, da der Zähler keinen Strombezug anzeigt
Sehr geehrte Vorgesetzte von Frau Kr. (vollständiger Name bekannt) von e.on in Paderborn
obwohl ich im November 2014 und im Februar 2015 bereits klargestellt habe, dass der Zähler keinen Strombezug anzeigt, habe ich erneut eine ungerechtfertigte Mahnung bekommen, auf der selbst der Verbrauch mit „0 kWh“ beziffert ist.
Ich sende auf diesem Weg nun zum dritten Mal das Statement der Bundesnetzagentur (siehe unten), das E I N D E U T I G besagt, wenn der Zähler keinen Strombezug anzeigt, kommt auch kein Entnahmevertrag zustande.Unten Punkt 2.!
WAS IN ALLER WELT IST FÜR FRAU KR. DARAN NICHT ZU VERSTEHEN?
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[ … ]
Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind grundsätzlich zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
- In Fällen, in denen ein – und sei es auch noch so geringer – Strombezug stattfindet, ist das Zustandekommen eines Vertrages gesetzlich vorgesehen. [. ]
- In Fällen, in denen der Zähler keinen Strombezug anzeigt, kommt aus Sicht der Bundesnetzagentur auch kein Entnahmevertrag zustande. Denn die nach dem Gesetz erforderliche Entnahme von Strom kann in solchen Fällen nicht nachgewiesen werden.
Hier der Link zum Originaltext bei der Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Photovoltaik/Strombezug_von_PV-Anlagen/Strombezug_von_PV-Anlagen.node.html
Der o. g. Bezugsvertrag ist deshalb nicht zustande gekommen, etwaige Rechnungsbeträge sind nichtig.
Bestell-/Kundennummer: 242079983008
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
Den ungültigen Vertrag sofort löschen und eine Stellungnahme, warum Frau Kr. aus Paderborn den Fall nicht längst abgeschlossen hat.
Antwort auf die Beschwerde vom 13.05.2015
Sehr geehrter Herr Engel,
es tut uns leid, dass Sie verärgert sind.
Gern prüfen wir Ihr Anliegen und werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 13.05.2015
Guten Tag Herr Engel,
Ihre Verärgerung darüber, dass diese Angelegenheit bis heute nicht zu Ihrer Zufriedenheit und auch nicht abschließend geklärt ist, können wir gut nachvollziehen.
Aktuell klären wir diese Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Sobald wir von diesem einem Rückantwort vorliegen haben, werden wir Sie umgehend informieren. Darauf können Sie sich verlassen.
Bis dahin bitten wir noch um ein wenig Geduld Ihrerseits. Seien Sie versichert, wir setzen alles daran, dieses Angelegenheit schnellstmöglich für Sie zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 13.05.2015
Sehr geehrter Herr Engel,
wir bedauern, dass Sie mit uns nicht zufrieden sind. Trotzdem können wir Ihrem Wunsch - unsere Forderung zu stornieren - leider nicht nachkommen.
Die Gründe hierfür erläutertern wir Ihnen mit unserem Schreiben vom 12. Juni 2015.
Falls wir gemeinsam nicht weiterkommen, haben Privatkunden die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de) zu beantragen.
Beste Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 9
NEIN, eon hat nur geschrieben, dass sie den Fall prüfen werden. Ergebnisse habe ich noch keine.
Bei der Gelegenheit:
Im November 2014 hatte ich mich zuerst telefonisch bei eon gemeldet. Frau Kr. hatte mir damals gesagt, dass eon diese hohen Kosten für keinen Strombezug nur in Rechnung stelle, weil die Bundesnetzagentur dies fordere. Und ich solle meine Beschwerde schriftlich einreichen. Das habe ich getan, damals schon mit dem Statement eben dieser Bundesnetzagentur, dass ohne nachweisbarem Strombezug (unveränderter Zählerstand) eben kein Entnahmevertrag zustande kommt. Jetzt haben wir Mai 2015.
Unglaublich, wie dreist, unprofessionell und inkompetent eon hier auftritt.
Heute bekomme ich von eon ein Schreiben, datiert auf den 11. Mai 2015. Meine Beschwerde hier war vom 13. Mai!
"Bitte haben Sie noch etwas Geduld"
Solch ein Schreiben habe ich bereits am 10. März von eon bekommen.
Und nein, ich habe keine Geduld mehr, weil ich mich erstmalig im NOVEMBER 2014 schriftlich beschwert habe.
Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang Noetel, eon Geschäftsführung verantwortlich für Kundenservice, schön dass Sie Zeit finden, ein hochauflösendes Foto von sich auf der eon Management Seite zu veröffentlichen.
https://www.eon.de/pk/de/unternehmen/management.html
Vielleicht melden Sie sich ja einmal bei mir, dann erfahren Sie aus erster Hand, wie schlampig der eon Kundenservice tatsächlich arbeitet! Danke.
Sie haben am 13.05.2015 eine Beschwerde bei ReclaBox veröffentlicht.
Die Firma/Institution hat am 13.05.2015 geantwortet. Ist Ihre Beschwerde mittlerweile gelöst?
Nein, eon hat sich leider noch immer nicht bei mir gemeldet. Ich hatte zwischenzeitig wegen einem anderen Thema mit eon zu tun, und habe auch hier wieder wie immer eigentlich den "Kundenservice" als völlig inkompetent erfahren.
Da ich wegen eben diesen katastrophalen Erfahrungen mit eon meinen Strom für mehrere Verbrauchsstellen seit langer Zeit von ESWE beziehe - bei denen hatte ich diese Woche auch etwas umzumelden - freue ich mich jedes Mal über deren freundlichen, zuverlässigen Service.
Leider noch nicht gelöst.
Wie man hier mit Datum vom 28.05.15 lesen kann, hat eon angeblich eine Anfrage an den Netzbetreiber gerichtet, und wartet die Antwort ab.
Was das für eine Anfrage sein soll, ist mir leider nicht bekannt, aber dass diese nun SCHON nach einem halben Jahr seit meiner ersten schriftlichen Beschwerde getätigt wurde, muss ja nichts Schlechtes bedeuten.
Leider - und wenig überraschend - hat sich eon bisher nicht wieder bei mir gemeldet. DAS PROBLEM IST NACH WIE VOR NICHT GELÖST!
Nein, die Beschwerde ist - natürlich - noch nicht gelöst.
eon schreibt mir nun, ich solle mich an den Netzbetreiber wenden, weil dieser eon gegenüber angeblich behauptet, die PV Anlage würde Strom verbrauchen. In dem Schreiben steht auch, sie wären auf den Netzbetreiber zugegangen, hätten aber keinen Erfolg gehabt. Alles natürlich ohne einen einzigen Beleg, also vermutlich frei erfunden.
Falls es irgendwo einen kompetenten Mitarbeiter bei eon gibt, lesen Sie sich nochmal aus meinem Beschwerdetext die Erklärung der Bundesnetzagentur für genau diesen Fall durch und geben diese notfalls auch an den Netzbetreiber weiter. Ich kopiere es auch gerne nochmal hier her:
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In Fällen, in denen der Zähler keinen Strombezug anzeigt, kommt aus Sicht der Bundesnetzagentur auch kein Entnahmevertrag zustande. Denn die nach dem Gesetz erforderliche Entnahme von Strom kann in solchen Fällen nicht nachgewiesen werden. Punkt.
Nein, die Beschwerde ist nicht gelöst. Ich werde bei nächster Gelegenheit das letzte Schreiben der eon, sowie meine Antwort darauf posten und beides entsprechend kommentieren.
Noch immer kommen Geldforderungen von eon.
Hallo Herr Engel,
Das gleiche Problem habe ich auch mit meiner PV-Anlage und der Fa. E.ON.
Hier wurde auch immer mit dem Netzbetreiber argumentiert. (Westfalen Weser Netz AG)
In meinem Fall habe ich sogar den Fall bis zum Inkassobüro und anschließend der Kanzlei Haas & Kollegen aus Baden-Baden kommen lassen.
Der Inkassoanwalt schickte mir selber in Kopie meine Abrechnungen von E.ON. Daraus war ganz klar ein Nullverbrauch seit 2008 (Inbetriebnahme der Anlage) zu erkennen. Ich habe unter Einhaltung der Frist diesem Anwalt mit sämtlichen beweisbaren Unterlagen geantwortet. Natürlich habe auch ich ihm eine Frist bis zum 02.09.2015 gesetzt. Und siehe da, heute ist der 23.09.2015 und der Anwalt hat noch nicht geantwortet!
Erreichen kann ich die Kanzlei auch nicht, da ich nicht gewillt bin, über 30 Minuten auf einen Gesprächspartner am Telefon zu warten.
Allerdings hat mir eine Frau Silke B. aus dem Beschwerdemanagment von E.ON heute telefonisch einen guten Tip gegeben. Ich soll an die Westfalen Weser Netz AG eine Vorstandsbeschwerde richten. Denn dieser Netzbetreiber ist einer von ganz wenigen Betreibern, der die Empfehlung der Bundesnetzagentur und des Gerichtsurteiles vom BGH vom 02.07.2014 (Az. VIII ZR 316/13) am "Hintern" vorbeigeht. Dem Urteil zufolge kommt ein Versorgungsvertrag nur dann konkludent zustande, wenn aus dem Leitungsnetz tatsächlich Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnommen wird.
Auslöser der Kostennote seitens E.ON ist also in vielen Fällen der Netzbetreiber. Ich werde mein Glück versuchen und zu gegebener Zeit berichten.