Am 25.2.2015 habe ich eine Dunstabzugshaube mit Spaltenabsaugung, 800 m3 für 255,- € bestellt und bezahlt.
Nach dem Einbau stellte ich fest, dass sie nicht zog. Nach div. Telefonaten mit der Fa. Ihmsen machten wir eine neue größere Kernbohrung direkt über der Haube. Die Haube bringt keine Leistung. Herr I. beauftragte einen Elektriker, der den Anschluß kontrolliert und zum Abschluß Fotos der nicht eingesaugten Schwaden machte.
Auf meine nochmalige Aufforderung an Herrn I., die Haube in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, oder diese zurückzunehmen, kam nur der Bescheid, dass die Haube in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und ich die Rechnung des Elektriker zu tragen hätte. Die in meinem Schreiben angeforderte Rechnung der Haube und der Energieeffizienzausweis, die ich noch nicht erhalten habe, wurden mir nicht ausgehändigt.
Die Bilder zeigen die Haube auf höchster Leistungsstufe.
Meine Forderung an Ihmsen Küchengeräte:
Rücknahme der Haube und Überweisung des Geldes
Antwort auf die Beschwerde vom 20.05.2015
Die Kundin bat uns um Überprüfung Ihrer Dunstabzugshaube, daraufhin haben wir die Firma Frenzel beauftragt, dies durchzuführen. Hr. Frenzel teilte uns mit, dass er an der Dunstabzugshaube keinen Mangel feststellen konnte. Für das Abluftsystem der Kundin sind wir nicht zuständig, dieses wurde nach Angaben von Hr. Frenzel gerichtet und eine falsch verbaute Rückstauklappe herausgenommen sowie die Reinigung der Fettfilter empfohlen.
Da kein Mangel an der Dunstabzugshaube selbst festgestellt werden konnte, wurde der Kundin der Einsatz von der Firma Frenzel in Rechnung gestellt.
Bei der Haube handelte es sich um Lagerware aus 2014, wofür kein Energielabel vorgeschrieben ist.
Die Rechnung wurde der Kundin nach Versand per Email zugesandt. Gerne werden wir diese heute nochmals per Email an Sie versenden.
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Das Foto zeigt den Istzustand. Die Änderungen des Anschlusses hatten keine Verbesserung des Abzuges zur Folge. Nachdem Herr Ihmsen immer noch der Meinung ist, dass die Haube fehlerfrei ist, ich aber diese Meinung nicht teile, habe ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Die Rechnung für die Abzugshaube habe ich inzwischen erhalten.
Die Klage wurde von RA eingereicht
Angelegenheit liegt bei Gericht.
Nachdem über einen vom Gericht bestellten Sachverständigen eine erhebliche Minderleistung festgestellt wurde, wurde er verurteilt die Haube zurückzunehmen. Herr Ihmsen, der bei der Begutachtung dabei war, weigerte sich die Haube gleich mitzunehmen (war ihm wohl zu schwer). Nun ist er der Meinung, dass ich (63 J). die 30kg Haube abbauen, verpacken, und dem Spediteur an der Bordsteinkante übergeben muss.
Diese Ignoranz finde ich unglaublich.