20.05.2015 | 12:38 Uhr | 652 Views
Der Check-in und somit auch der Sitzplatz wurden bestätigt und in der Boardkarte abgedruckt. Am Abflugtag hieß es, dass ich nicht eingecheckt bin und alle Sitzplätze vergeben sein.
Meine Forderung an Air Berlin:
Erstattung des Flugpreises um 100%
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Neben der Erstattung des Flugpreises hat der Passagier, sollte er nicht befördert worden sein, einen Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichsleistung über EUR 250,-, EUR 400,- oder EUR 600,-, wenn es zu einer entsprechenden Verspätung am Ankunftsort kam. Näheres siehe: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst