Ich habe am 16. Januar 2015 eine Reise für 554,00 Euro bei www.ab-in-den-urlaub.de gebucht und einen 100 Euro Gutschein eingelöst.
Der Gutschein wurde von UNISTER anerkannt und sollte 28 Tage nach Reiseantritt ausgezahlt werden. Trotz meiner vier Mahnungen an diverse E-Mail-Adressen dieser Firma zB. @presse, @info, @deal etc. (mit 4x Eingangsbestätigungs-E-Mail) bis heute, 20. Mai 2015, habe ich keine Erstattung erhalten.
Bin ja auch nicht der Einzige dem dieses passiert ist.
Werde nie wieder bei ab-in-den-urlaub.de buchen, dafür aber erst einmal beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Kann ich auch jedem der dieselben Probleme mit dieser "Firma" hat raten, ist kostenlos und effektiv.
Eigentlich müsste man Anzeige wegen Betrugs erstatten, da die Nichterstattung von Reisegutscheinen bei Urlaubstours/ab in den urlaub.de anscheinend zum Geschäftsgebaren gehört.
Bestell-/Kundennummer: 900104803
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Erstattung des Reisegutscheins von 100,00 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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