Gutschein abgelaufen

München

Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir ist der Gutschein ebenfalls abgelaufen 31.12.2014. Der Gutschein beinhaltete X-Bow fahren auf der Straße.

Da dieses Angebot nur im Sommer stattfindet, Auskunft eines Veranstalters, blieb mir nur der Sommer übrig. Da ich aber beruflich einen Neuen Job angenommen habe und Nachwuchs anstand, kam ich nicht dazu den Gutschein einzulösen.

Ende Juli 2014 hatte ich dann Zeit, aber das Angebot X-Bow Fahren gab es nicht mehr.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Jochen Schweizer Team bot man mir an, den Gutschein umzutauschen. Da ich aber nicht so recht wusste, was ich machen soll, geriet der Gutschein wieder in Vergessenheit. Im Juni 2015 fiel mir der Gutschein wieder in die Hände und ich rief bei Jochen Schweitzer an. Der Mitarbeiter war zunächst auch sehr freundlich bis er feststellte, dass der Gutschein abgelaufen war.

Daraufhin wurde der Ton des Mitarbeiters nicht mehr ganz so freundlich und ich bekam nur noch zu hören der Gutschein ist abgelaufen, er könne nichts mehr für mich tun. Ich musste Ihn 3-mal fragen, ob es jemanden gibt, der über ihm stehe, mit dem ich sprechen könnte. Ich wurde zwar verbunden, aber ich glaube, das war nur ein anderer Mitarbeiter, der genauso viel Entscheidungsmacht hatte, wie er selber.

Es war egal, was ich sagte, ich bekam immer nur die Aussage der Gutschein ist abgelaufen. Ja der Gutschein ist abgelaufen und es ist meine Schuld, aber man kann sich in diesem Fall um eine Lösung bemühen. Ich wäre ja auch mit Nachzahlung von 10,-€ - 20,-€ einverstanden.

Die Mitarbeiter können hierfür natürlich nichts, die machen ja nur, was ihnen aufgetragen wird. Der eigentlich Verantwortliche ist nun mal Jochen Schweizer selber, aber der hält sich schön im Hintergrund. Zu uns kam auch schon mal ein Kunde, der einen fast 4 Jahre alten Gutschein hatte und er hat ihn eingelöst bekommen, warum nicht. Der Gutschein ist bezahlt, das Unternehmen hat in der Zeit, in der der Gutschein nicht eingelöst wurde, mit dem Geld gearbeitet, also kann ich den Gutschein doch einlösen.

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Verlängerung meines Gutscheines.

Antwort auf die Beschwerde vom 16.06.2015
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: CRM

25.06.2015 | 07:42 Uhr

Guten Tag Herr Heidrich,

vielen Dank für Ihr ausführliches und ehrliches Feedback. Unsere Gutscheine, Erlebnis-Geschenkboxen und Erlebnis-Karten sind ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Schade, dass Sie es in dieser Zeit nicht geschafft haben den Gutschein einzulösen. Senden Sie mir doch bitte Ihren Gutschein-Code an feedback@jochen-schweizer.de, dann überprüfen wir ob wir etwas für Sie tun können.

Liebe Grüße und Ihnen noch einen schönen Tag,

Nadine aus dem Jochen Schweizer Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Nachdem ich mich bei ReclaBox über Jochen Schweizer beschwert habe, bekam ich auch eine Antwort von Jochen Schweizer. Diese lautete:

„Da das Erlebnis innerhalb der Gültigkeit des Gutscheines in 2014 nicht mehr verfügbar war und nach wie vor nicht verfügbar ist, können wir Ihnen leider keine Verlängerung des Gutscheines mehr anbieten.
Trotz Ablauf der Gutscheingültigkeit können wir Ihnen in diesem Ausnahmefall anbieten, Ihnen eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises auf Ihr Bankkonto zu überweisen. “

Die Überweisung ist dann auch erfolgt.
Ich kann aber nicht nachvollziehen warum man nicht eine Service-Hotline einrichtet, an die man sich wenden kann, wenn es Probleme gibt. Da die Mitarbeiter an der Hotline offensichtlich nichts entscheiden dürfen und einen abwimmeln sollen.