O2 verwehrt Portierung durch Unwahrheiten
Anfang Juni 2016: Nach ausreichend schlechten Erfahrungen mit Hansenet/Alice/O2 haben wir uns endlich dazu entschlossen den Anbieter zu wechseln. Dies haben wir online, auf der Webseite unseren neuen Anbieters, gemacht. Kündigungsfrist bei O2 sind nur 4...
Kommentare 1 - 3 von insgesamt 14 Treffern
Anschlussinhaber seine Prüfungspflichten, haftet er selbst als Störer für die Rechtsverletzungen dermehr
Anschlussinhaber sind, ist üblich und wird von jedem Unternehmen nicht geprüft. Probierenmehr
Anschlussinhaber sei falsch, nachdem alle Unterlagen bereits zum zweiten Mal vorliegen. Kristinamehr