Nicht gewährter Neukunden Bonus
...– wie auch das Kündigungsschreiben betont – erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Belieferungszeit bzw. nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. Was wiederum den FlexStrom AGB´s entspricht, die in Punkt 7. 3 zum Bonus lauten: “[…] Dieser wird...
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Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, . .. Dermehr
Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Falls fällige Rechnungen oder Abschlagsbeträge nichtmehr
Belieferungszeit, also bei weitem nicht im ersten Belieferungsjahr. Aber Ihr Einwand istmehr