Insgesamt 1 Ergebnisse gefunden für: "EGBGB"

Firmenantworten 1 - 1 von insgesamt 1 Treffern

... dass diese Änderung nach gleichzeitig in Kraft tretender Übergangsregelung (Art. 29 § 37 EGBGB) lediglich Schuldverhältnisse betrifft, die nach dem 30.09.2016 geschlossen werden. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen worden sind, gilt folglich die jemehr

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