Insgesamt 1 Ergebnisse gefunden für: "Ernüchterung"
Firmenantworten 1 - 1 von insgesamt 1 Treffern
Firmenantwort zur Beschwerde: Keine Kostenübernahme durch die DEVK Rechtsschutz!
von DEVK
30.06.2015 | 10:09 Uhr
Sehr geehrter Herr B., Ihre Ernüchterung ist verständlich. Schließlich haben Sie gleich zweimal kurz hintereinander nicht die erhofften Leistungen erhalten und müssen die Kosten nun aus eigener Tasche bezahlen. Es ist schade, dass Sie nun den Eindruck gewonnenmehr