Insgesamt 1 Ergebnisse gefunden für: "Fahrzeughalter"

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Der Fahrzeughalter hat ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln unverzüglich aus den Verkehr zu nehmen. Welche Frist zur Nachkontrolle einzuhalten ist, steht in der StVZO und ist gesetzlich festgelegt. Wenn seine Stammwerkstatt keinen Termin frei hat, ist es dem Fmehr

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