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Firmenantwort zur Beschwerde: Rechtswidrige Inobhutnahme/ Stigmatisierung
von Regierungspräsidium Gießen
26.09.2013 | 07:14 Uhr
Sehr geehrte Frau Schubert, das Jugendamt ist bei der Verwaltung des Landkreises Gießen angesiedelt. Das Regierungspräsidium Gießen hat lediglich die sogenannte Rechtsaufsicht. In dieser Funktion hat das Regierungspräsidium die Angelegenheit, wie Ihnen bekanntmehr