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Firmenantwort zur Beschwerde: Rechtswidrige Inobhutnahme/ Stigmatisierung
von Regierungspräsidium Gießen
26.09.2013 | 07:14 Uhr
...it, wie Ihnen bekannt ist, bereits mehrfach geprüft und konnte im Handeln des zuständigen Jugendamtes keinen Verstoß gegen Rechtsvorschriften feststellen. Das Jugendamt ist, ebenso wie alle anderen Beteiligten, an die gefassten gerichtlichen Beschlüsse und dermehr