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Kommentare 1 - 8 von insgesamt 8 Treffern
Kaufsache mangelhaft, so kann (und muß) der Käufer in erster Linie Nacherfüllungmehr
Kaufsache die andere Form der Nacherfüllung dem Käufer zumutbar ist. Der Gesetzgebermehr
Kaufsache die andere Form der Nacherfüllung dem Käufer zumutbar ist. Der Gesetzgebermehr
Kaufsache vereinbart ist, muss diese für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein undmehr
Kaufsache vorgelegen hat. Wie lange sagten Sie noch mal, haben Sie dasmehr
Kaufsache vor, was in Ihrem Fall ja nicht zutrifft, da der Kopfhörermehr
Kaufsache die andere Form der Nacherfüllung dem Käufer zumutbar ist. Der Gesetzgebermehr
Kaufsache (wenigstens initial oder verdeckt) vorhanden war. Und diese Umkehr der Beweislastmehr