Insgesamt 8 Ergebnisse gefunden für: "Krankenkasse"

Firmenantworten 1 - 8 von insgesamt 8 Treffern

Stellungnahme. Wir hatten einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse über einen Rollstuhl mit verstärkten Motoren da diese unsere Meinung nach für das Gewicht und die Ausstattung der Verstärken Elektronik erforderlich waren. Obwohl wir der Krankenkasse und dmehr

Guten Tag, Gesetzliche Krankenkassen erbringen Leistungen nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, das heißt eine Erstattung von Kosten an Versicherte ist gesetzlich grundsätzlich ausgeschlossen. Bei medizinischer Notwendigkeit eines Hilfsmittels kann Ihr bmehr

...ieten und hierzu zählen sicherlich auch kurze Lieferzeiten. Bedingt durch die Vielzahl an Krankenkassen, derzeit mehr als 120 verschiedene in Deutschland, müssen wir vor jeder Erstbelieferung eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse einholen. Nachfolgende Bestemehr

...rtsdatum sowie Apothekenstempel mit Unterschrift zu ergänzen, wenn er für die gesetzliche Krankenkasse oder Finanzamt benötigt wird. Dies wurde hier leider versäumt und ich werde meine Mitarbeiter noch mal darauf sensibilisieren. Natürlich hätten wir Ihnen einmehr

Guten Tag, wir können gut verstehen, dass Sie sich geärgert haben, in so kurzer Zeit überflüssigerweise mehrere Karten zu bekommen. Dies ließ sich jedoch leider zu diesem Jahresende nicht vermeiden. Denn es wurde ein Datenabgleich gemacht, um allenmehr

...ntscheidung vorausgegangen sind: Die BIG war über Jahre eine der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen. Dann wurde der Einheitsbeitragssatz eingeführt und alle Unterschiede in der Wirtschaftlichkeit sollten über verfahrensaufwendige Zu- oder Rückzahlungen, spmehr

...r alles dafür getan, Sie zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu unterstützen. Als gesetzliche Krankenkasse sind wir jedoch an rechtliche Regelungen gebunden, die für alle gesetzlich Versicherten gleich gelten. So müssen für bestimmte Anträge ärztliche Nachweise eimehr

... wir weiterhin viele kostenlose Zusatzleistungen. Übrigens: Der Gesetzgeber verbietet den Krankenkassen ab 2015, Prämien zu zahlen. Daher kann die BIG dies auch nicht weiter tun. In unserem Bonusprogramm BIGtionär können Sie allerdings weiterhin einen Geldbonumehr

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