Ungerechtfertigte Forderung m. vorsätzlich...
...in der Ermittlung des Rechnungsbetrages sind mit meiner Korrektur bewiesen (falsche Zählerschätzung, nicht Berücksichtigung der Zählereingabe durch den Kunden und unangekündigte unbillige Preisanpassungen). Hieraus ergibt sich eine Überzahlung und keine Forder...
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Schätzung für den 30.04.2012 ist übrigens der Wert, den ich Anfang Januarmehr
schätzung auf 29 Euro anfangs" einfach mal nicht beantworten, also alleine beimehr
Schätzung von 365AG durchgeführt worden, weil angeblich meine Kundenkarte erst am 18. Märzmehr