Verweigerung der Grundrechte
... das die Verwaltungspolitiker NRW glauben machen wollen. Wenn nur Art.5 Abs.2 GG. von der Schrankenregelung betroffen ist. Wie komme ich aus dieser Nummer wieder raus? Wenn die Verwaltungspolitiker die Kunstfreiheit Grund Art.5/2 GG. nicht mehr an jeden Ort ge...