Verbot der Grundrechte Art. 5 GG
... mit der Verfassungsordnung in Ordnung ist. In dem Fall war es voll in Ordnung, dass eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, von den Behörden ordnungswidrig gemacht werden darf. Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen werden. ...