Mahnung von nicht nachgewiesenen Kosten
... Schriftverkehr. Leider hat sich unsere Vermutung vom 08.12.2009 nunmehr bestätigt. Unser Technologiepartner t-mobile konnte keine Rechnungsprüfung mehr vornehmen, da die Reklamationsfrist nur 60 Tage beträgt und diese Frist zum Zeitpunkt Ihrer konkreten Beans...