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Kommentare 1 - 10 von insgesamt 10 Treffern
Unfallschadens aufzuklären. Ich empfehle Ihnen dazu folgende Rechtsprechung: Die Aufklärungspflicht des Händlersmehr
Unfallschaden! Hier hat das Gutachten wiederum entschieden festgestellt, dass die Schadensumme vielmehr
mit dem Unfallschaden zu tun. Das wurde ja offenbar alles fachgerecht repariert.mehr
Unfallschaden. Da ich selbst in Berlin wohne, war es unmöglich, permanent nachmehr
Unfallschäden. " Das sollte in diesem Fall auf jeden Fall ein Sachverständiger feststellenmehr
jeder anderen Sparte so sein, aber nicht wenn man einen Unfallschaden hat.mehr
Unfallschäden bei Vertragsabschluss verschwiegen wurden. Eventuell traten die Mängel auch erst nachmehr
Unfallschadens (eingedrückte Tür) mindestens 6 Werkstattaufenthalte benötigte (Wassereinbruch bei Regen, Tür falschmehr
Unfallschaden ist bei Verkauf anzugeben, das gilt für private und gewerbliche Verkäufermehr
Unfallschaden in der Anzeige verschweigen darf, sehe ich nicht so. Die IHKmehr