Insgesamt 8 Ergebnisse gefunden für: "Verordnung"

Firmenantworten 1 - 8 von insgesamt 8 Treffern

... auch noch das Pfand einsteckt. Allerdings ist es in unser aller Sinn, wenn die Hersteller und Verkäufer ihrer Pflicht aus der Verordnung auch nachkommen müssen - also auch die Kosten der Entsorgung tragen - und dass nicht wieder die Allgemeinheit zahlen muss.mehr

...ür die Abwicklung benötigen wir in der Regel ca. 8 bis 10 Wochen. In § 14 Abs. 3 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) geregelt, dass der neue Lieferant verpflichtet ist, dem Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzmehr

Hallo, gerne gehen wir auf Ihre Frage ein. Bei der Verordnung von Medikamenten sind die Arzneimittelrichtlinien (AMR) von allen Beteiligten im Gesundheitswesen zu beachten. Nach den AMR dürfen Schmerzmittel, die mit anderen Arzneistoffen kombiniert sind, nichtmehr

...nehmlichkeiten kam, bedauern wir sehr. Jedoch sind wir unser Informationspflicht gemäß EU-Verordnung Nr. 181/2011 nachgekommen und haben rechtzeitig über den Ausfall informiert. So wäre eine Umbuchung auf eine andere Fahrt oder Unterbringung in einem Hotel mitmehr

...hickt. Diese Buchungsnummer sollte zur Stornierung der Rückfahrt genutzt werden. Gemäß EU-Verordnung haben Sie einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr am Abfahrtsort bei Nichtantritt der Fahrt. Sie haben jedmehr

...Wir bedauern, dass Ihre Fahrt witterungsbedingt nicht wie geplant verlaufen ist. Gemäß EU-Verordnung besteht ein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises ab einer Verspätung von 120 Minuten, wenn Sie von der Fahrt zurücktreten. Dass Ihr Anliegen nicht dementsprmehr

...urde. Selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser ist in der EG-Verordnung für Fahrgastrechte 1371/2007 geregelt. Die entsprechende E-Mail haben wir Ihnen am 10.04.2017 zugesendet. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-mehr

...t ausgefallen ist und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Gemäß EU-Verordnung Nr. 181/2011 (Kurz: den Fahrgastrechten) haben Sie bei einem Ausfall Anspruch auf: - Erstattung des Fahrpreises oder - Umbuchung auf eine andere Fahrt mit uns mehr

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