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Firmenantwort zur Beschwerde: Cashback Zahlung
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH
09.12.2015 | 12:54 Uhr
Sehr geehrter Herr Goebel, es tut uns sehr Leid, dass Sie mit uns nicht zufrieden sind. Bei den Cashbacks verhält es sich so, dass uns der jeweilige Anbieter nach Einreichen der Rechnung noch bestätigen muss, dass der Vetrag nachhaltig zustande gekommen ist.mehr