Insgesamt 13 Ergebnisse gefunden für: "Wemax"
Firmenantworten 1 - 13 von insgesamt 13 Treffern
...icht falsch informiert: 1.) Wir wissen nicht, wie Sie auf die Idee kommen, die Firmierung Wemax e. K. wäre nicht zulässig. Mal abgesehen davon, dass sie im Handelsregister eingetragen ist und auf unserer Zahlungsaufforderung sogar das zuständige Amtsgericht unmehr
...ss Sie nunmehr über die geltende Benutzerordnung detailliert informiert sind und diese zukünftig auch einhalten werden, haben wir den Vorgang storniert und werden in diesem Fall keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Mit freundlichen Grüßen Wemax e. K.mehr
... Uhr erreichbar sein. Allerdings sind auf dem betreffendem Parkplatz derzeit alle zur Verfügung stehenden Stellplätze bereits vermietet, so dass wir Sie dann nur in unsere Interessentenliste aufnehmen könnten. Mit freundlichen Grüßen Wemax e. K. Torsten Märkermehr
... Uhr festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt haben weder Lidl noch der Bäcker geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Parken nur für Mieter mit einer Parkkarte erlaubt. Unser Mitarebiter hat also korrekt gehandelt. Mit freundlichen Grüßen T. Märker Wemax GmbHmehr
...tige Rechtslage und die zahlreichen Urteile anzusehen, bevor Sie sich weitere Kosten aufhalsen. Und zukünftig sollten Sie berücksichtigen, dass Hinweisschilder an Privatgrundstücken nicht der Dekoration dienen. Mit freundlichen Grüßen Wemax GmbH Torsten Märkermehr
...ndnis, dass wir auch zukünftig durch Erhebung von Vertragsstrafen und Abschleppen von Fahrzeugen gegen Falschparker vorgehen, die keine monatliche Miete für einen Stellplatz bezahlen möchten und diese lieber kostenlos nutzen. Mit freundlichen Grüßen Wemax GmbHmehr
...rn entwickelt hat. Auch unsere Mieter sind "im Dienst" und müssen pünktlich auf Arbeit sein. Sie haben daher das Recht, ihren Parkplatz frei vorzufinden. Daher werden wir auch zukünftig keine Toleranz bei Faslchparkern haben. Mit freundlichen Grüßen Wemax GmbHmehr
Sehr geehrter Herr Walker, bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit direkt an unser Büro wenden. Adresse und Telefonnummer stehen auf dem Formular. Mit freundlichen Grüßen Wemax GmbHmehr
... können Sie dies nicht auf unsere Kosten tun. Wir werden also auch zukünftig im Interesse unsere Mieter konsequent gegen jeden Falschparker vorgehen, ob diese sich dann im Anschluss daran beschweren oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Wemax GmbH Torsten Märkermehr
Sehr geehrter Beschwerdeführer, Sie können sicher sein, dass wir weder auf Menschen wie Sie warten noch irgendeine Hilflosigkeit ausnutzen. Wir erwirtschaften unser Geld mit der Vermietung von PKW-Stellplätzen, und Menschen wie Sie sind es, die uns dabeimehr
Sehr geehrter Beschwerdeführer, Sie können sicher sein, dass unsere Beschilderung dieses Privatgrundstückes groß genug (120 cm x 80 cm) und die Erhebung einer Vertragsstrafe bei widerrechtlicher Benutzung rechtmäßig ist. Im Übrigen ist es völlig irrelevant,mehr
Wie Sie richtig schreiben, handelt es sich um einen Kundenparkplatz des NP-Marktes. Dieser liegt in der Innenstadt in einem Umfeld mit hohem Fahrzeugaufkommen. Die wenigen Stellplätze sind ausschließlich für Kunden des NP-Marktes während der Zeit ihresmehr
Sehr geehrter Beschwerdeführer, dass von Ihnen als unzulänglich beschriebene Schild steht direkt an der Zufahrt, hat die Maße 800 x 1200 mm und sollte damit ausreichend groß und lesbar sein. Es steht auch absichtlich rechts von der Zufahrt, weil wir inmehr