Insgesamt 8 Ergebnisse gefunden für: "Zahlungsverzugs"

Firmenantworten 1 - 8 von insgesamt 8 Treffern

Hallo Kersten, natürlich können wir den direkten Fall ohne Vertragsdaten nicht einsehen. Grundsätzlich ist es üblich, dass der Anbieter den Schaden (die Grundgebühren für die Restlaufzeit) geltend macht. Davon muss er die Kosten in Abzug bringen, die ihmmehr

Am 4.4.10 haben wir auf die Anfrage unseres Kunden folgende Mail verschickt: "Hallo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Paket wurde am 21.9.2010 verschickt und kam als unzustellbar am 18.10.2010 wieder retour. (Paketnummer 154313662720 www.dhl.de)Gerne könnenmehr

...icht berücksichtigt worden ist. Deshalb wurden Sie in der Folge angemahnt und wegen eines Zahlungsverzugs haben wir am Ende den Vertrag außerordentlich gekündigt. Bei der von Ihnen angeführten Nachforderung handelt es sich entsprechend um die Schadensersatzformehr

...in Anspruch genommen haben. Die Anforderung des Handys erfolgte bereits zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs, so dass primamobile ein Zurückbehaltungsrecht zustand. Unabhängig davon ist das Handy kein Vertragsbestandteil gewesen. Es handelte sich lediglich um einmehr

Sehr geehrte Kundin, wir bedauern sehr, dass unser Mahnverfahren Sie verärgert hat. Die Abschlagshöhe richtet sich nach dem aktuellen Verbrauch und wird auf die Anzahl der noch bis zur nächsten Abrechnung verbleibenden Monate aufgeteilt. Dadurch kann es beimehr

...uf in Gang gesetzt und die Kündigung des Vertrags angedroht. Aufgrund Ihres fortdauernden Zahlungsverzugs war dies auch berechtigt. Wir bedauern jedoch sehr, dass dieses Missverständnis zusammen mit unserem Kundenservice nicht aufgeklärt wurde und möchten uns mehr

Sehr geehrter Kunde, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes, teilen wir Ihnen folgendes mit: Am 11.02.2015 haben wir Sie postalisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vertrag zum 14.04.2015 wegenmehr

Sehr geehrter Herr Özmert, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie uns natürlich Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen, vorzugsweise als Foto per Email. Mit Ihren Angaben können wir unter der Voraussetzung der Zustimmung des zuständigenmehr

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