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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe ein Paket mit 12 wertvollen Weinen mit DHL versendet, wie ich es seit Jahren mache, da ich Weinhändler bin. Das Paket wurde mit bis 25.000. -€ versichert.

In der Postfiliale bin ich seit Jahren bekannt, fast täglich hole ich dort Weine ab oder versende sie, die Mitarbeiter kennen mich alle gut.

Während des Versands wurden aus dem Karton 4 Flaschen im Wert von 2200. - gestohlen, es kamen nur 8 Flaschen beim Empfänger an, das ist unstrittig.

Als ich nun alle Belege und die Schadensmeldung einreichte, bekam ich als Antwort, meine Weine gehören zu den "Valorne der Kl. II", die pro Paket bis maximal 500. -€ versichert werden können!

Valoren der Kl. II sind:

Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren Edelsteine,

Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten

Scheckkarten, Kreditkarten, Briefmarken und sonst. Zahlunsmittel oder Wertpapiere

Mit dieser "Begründung" lehnt man den Diebstahl durch eigene Mitarbeiter ab.

Unter welchem der og. Valoren fällt den Wein?

Warum nehmen alle Poststationen Weine an und versichern die Pakete entsprechend, wenn sie eiegentlich unter Valoren fallen?

Bei einem anderen Fall wurde mir der Ersatz einer teuren Flasche wegen Bruchs verweigert, weil ich die Flasche zusätzlich mit Zeitungspapier und Luftpolsterfolie geschützt hatte, im verifizierten Wein-Versandkarton, den ich bei DHL gekauft hatte!

Erst eine Vorstandsbeschwerde brachte dann zügig das Geld.

Steckt da etwa Methode dahinter?

Es gibt ja einige unseriös arbeitende Versicherungen, die ähnlich vorgehen und ersteinmal alle Ansprüche ablehnen.

Unterliegt die "Versicherung" des DHL eigentlich dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen? Ich würde diese Sachen gerne dort einmal zur Überprüfung hinsenden.

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