Ich habe bereits am 19.12.2015 ein Retourenpaket per Einschreiben (Porto 6,75 Euro) an den Händler zurück geschickt. Jedoch konnte es aus einem mir damals unbekannten Grund nicht zugestellt werden. Das Retourenpaket wurde vom Postmitarbeiter fälschlich als Brief anstatt als Paket frankiert. Das wurde von mir jedoch zu spät bemerkt.
Nach der Zahlungsaufforderung des Unternehmens habe ich mitgeteilt, die Sendung retourniert zu haben.
Danach habe ich bei der Deutschen Post eine Nachforschung beantragt. Jedoch wurde diese Nachforschung zwei Mal nicht erledigt. Erst beim 3. Mal.
Vor einer Woche wurde mitgeteilt, dass diese nicht erledigt und neu beantragt wurde. Am 23.03.2016 habe ich nun ein Schreiben der Deutsche Post erhalten, in dem bestätigt wurde, dass die Sendung offenbar "verloren gegangen" ist. In dem Schreiben steht, dass die Haftung nur bis 25 Euro übernommen wird. Sowie 3,60 Euro Porto erstattet werden. Der Warenwert bzw. die Verlustsumme beträgt jedoch 119,10 Euro. Ich sehe überhaupt nicht ein, dafür haften zu müssen. Ich habe extra den versicherten Versand gewählt. Dafür, dass es falsch berechnet wurde, kann ich nichts und die Post hat eindeutig ihren Auftrag nicht erfüllt. Meiner Meinung nach handelt es sich klar um Diebstahl. Wofür dient bitte ein versicherter Versand, wenn es anscheinend dann nichts zählt?
Ich werde das dem Verkaufsunternehmen mitteilen, dass die Deutsche Post die volle Summe nicht ersetzen will. Ich bin normalerweise verpflichtet, dem Unternehmen den Betrag nach Rückerstattung durch die Deutsche Post weiter zu überweisen, da ja das Paket verschwunden ist. Nur wie komme ich dazu, wenn ich die Ware nicht behalte?
Bin ich mit dem Nachweis des versicherten Versandes auf der rechtlich sicheren Seite, da der Versandhändler nach wie vor auf Zahlung mir gegenüber besteht oder bleibt der Schaden am Ende an mir hängen oder muss das Unternehmen sich selbst um die Klärung kümmern bzw. den Betrag als Verlust abschreiben?
Ich sehe das Vorgehen der Deutschen Post als absolute Dreistigkeit an und habe der Vorgehensweise auch diesbezüglich bereits widersprochen. Weitere Schritte lasse ich mir noch offen.