Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

DAS AMTSGERICHT in Zerbst urteilt einfach über jemanden, der nicht einmal angeklagt ist und noch nicht mal ein Urteil gefällt wurde, abfällig und hält nichts von der Unschuldsvermutung.

Es soll geprüft werden, ob ein Elternteil das Vermögensrecht für ihre minderjährige Tochter entzogen wird.

Nur weil Anzeigen bei Gericht vorliegen, kam es noch nicht zur Hauptverhandlung und auch zu keinem Urteil.

Das finde ich absurd, wenn die Richterin sich äußert, das Kind wird kriminell.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück