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Antwort zu folgender Beschwerde

Es handelt sich um die oben angegebene Matratze. Sie hat eine tatsächliche Kaltschaumkernhöhe von maximal 10,5 cm, mit Bezug 11,3 cm.

Sowie ist in der Produktbeschreibung angegeben-Härtegradauswahl. Super. Aber nicht für DIESE Matratze - das ist dann eine Sonderbestellung mit ganz anderem Preis.

Wie können solche falsche Angaben im Netz sowie in den Kaufhäusern von mömax stehen?

Fällt das unter Vortäuschung falscher Tatsachen- wissentlichee Verkaufsabzocke- oder unlauterer Wettbewerb?

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