Es handelt sich um die oben angegebene Matratze. Sie hat eine tatsächliche Kaltschaumkernhöhe von maximal 10,5 cm, mit Bezug 11,3 cm.
Sowie ist in der Produktbeschreibung angegeben-Härtegradauswahl. Super. Aber nicht für DIESE Matratze - das ist dann eine Sonderbestellung mit ganz anderem Preis.
Wie können solche falsche Angaben im Netz sowie in den Kaufhäusern von mömax stehen?
Fällt das unter Vortäuschung falscher Tatsachen- wissentlichee Verkaufsabzocke- oder unlauterer Wettbewerb?
Meine Forderung an mömax:
Onlinetext muss korrigiert werden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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