B-Ware-Receiver (Kundenrückläufer) bestellt aber innerhalb der Frist widerrufen. Der Händler war tagelang telefonisch nicht erreichbar und hat dann erst nach mehreren E-Mails geantwortet, dass er (als Online-Händler!) B-Ware nicht zurücknehmen muss (dies ist jedoch im BGB §312c ganz klar geregelt -> Fernabsatzgeschäft). Weitere Mails bzw. Anrufe wurden nicht beantwortet.
Eine weitere Regelung wird meinerseits nicht angestrebt, dies würde ich wenn dann über meine Rechtsschutzversicherung abwickeln. Das Gerät wurde zwischenzeitlich privat veräußert.