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Antwort zu folgender Beschwerde

Hallo,

meine Eltern haben an einem Samstag, den 07.01.2017, einen Kaufvertrag für eine Küche abgeschlossen und direkt im Anschluss aber den Kauf bereut.
Ein Fax mit der Bitte um den Widerruf des Kaufvertrages wurde dann am nächsten Werktag, also am Montag, den 09.01.2017, dem Möbelhaus zugeschickt.

Wie lautet in unserem Fall nun das gesunde Vorgehen? Meine Eltern sind sehr unzufrieden mit der Situation.

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