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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 27.07.2015 gab ich über Preisvergleich.de einen DSL-Anbieterwechsel zu Vodafone (Tarif Internet & Phone DSL 25) in Auftrag, für den eine Cashback-Zahlung in Höhe von 150€ veranschlagt war.

Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch knapp zwei Wochen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist meines Altanbieters übrig waren, verpasste Preisvergleich.de (oder Vodafone - wer auch immer für die Kündigung zuständig war) diese, womit sich mein Altvertrag um weitere zwölf Monate verlängerte und Vodafone meinen Wechsel erst auf den 07.09.2016 festsetzen konnte.

Zwischenzeitlich hatten weder Vodafone noch ich Änderungen an dem von Preisvergleich.de übermittelten Auftrag vorgenommen und so kam es, wie geplant, zum Wechsel zu Vodafone und dem Tarif Internet & Phone DSL 25.

Um nun die versprochenen 150€ zu erhalten, reichte ich fristgerecht das "Formular zur Auszahlungsanforderung" sowie meine erste Rechnung von Vodafone bei Preisvergleich.de ein. Deren Eingang wurde auch bestätigt, doch dann kam folgende Aussage: "Aktuell haben wir seitens Vodafone noch keine Bestätigung vorliegen, dass Ihr durch uns vermittelter Internetanschluss erfolgreich angeschalten wurde. Stattdessen hat uns Vodafone zurückgemeldet, dass der Auftrag storniert wurde. "

Ich habe mich in Folge dessen mit Vodafone in Verbindung gesetzt und dort wurde mir bestätigt, dass der Auftrag am 30.07.2015 bei ihnen eingegangen war und dann auch nichts mehr geändert, geschweige denn storniert, wurde. Diese Information habe ich wiederum an Preisvergleich.de weitergeleitet.

Als Antwort erhielt ich diese E-Mail: "Leider hat uns Vodafone final nicht bestätigt, dass der für Sie angeschaltene Internetanschluss dem durch uns vermittelten Auftrag entspricht, d. h. Vodafone bleibt bei seiner Entscheidung den Auftrag nicht unserer Vermittlungsleistung zuzuordnen. Zu den Ursachen haben wir leider keine Information erhalten. Der Cashback ist eine freiwillige Leistung von PREISVERGLEICH.de, welcher nur gezahlt werden kann, wenn uns vom Anbieter die Vermittlung vergütet wird. Durch die Stornierung des bei uns abgeschlossenen Auftrages durch Vodafone ist somit kein gültiges Vermittlungsgeschäft zwischen Ihnen und uns zustande gekommen, sodass kein Cashbackanspruch begründet werden kann. Wir bedauern dies zutiefst, haben jedoch keinen Einfluss auf diesen Vorgang. " Ein erneuter Anruf bei Vodafone brachte das gleiche Ergebnis wie der erste, ja, es handle sich um den vom 30.07.2015 erteilten Auftrag und nein, es wurde nichts storniert. Wieso sollte Preisvergleich.de dann eine gegenteilige Information von Vodafone erhalten?

Nach eigener Recherche im Internet scheint es nun so, dass ich nicht die Einzige bin, bei der Preisvergleich.de versucht diese Masche anzuwenden.

Da ich diesen Wechsel nur aufgrund der 150€-Zahlung in Auftrag gegeben habe, werde ich alles daran setzen diese auch zu erhalten, da es zur erfolgreichen Anschlussschaltung durch Vodafone gekommen ist und diese durch Preisvergleich.de vermittelt wurde.

Rechtliche Schritte sind letztlich wohl das einizge Mittel, um sich bei Unister & Co. Gehör zu verschaffen.

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