Am 17.09.08 habe ich eine Mahnung von "acoreus collection services" erhalten, beauftragt von "Ventelo GmbH", Ventelo Call by Call Verbindung, Rechnung vom 26.07.2005.
Hauptforderung des Gläubigers: 2,77 €.
Zu zahlende Forderung: 28,70 €.
Von "Ventelo" wurde mir zur Hauptforderung zu keiner Zeit weder Rechnung noch Mahnung zu gesandt.
Von "acoreus collection services" verlangte ich eine Kopie, mit der die "Ventelo GmbH" nach drei Jahren die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten hatte. Laut § 280 des Bürgerliches Gesetzbuchs stehe "acoreus collection services" eine Inkassovergütung von 22,50 € zu.
§ 280 (1) BGB besagt: "Schadenersatz wegen Pflichtverletzung. Wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, dann kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Das gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."
Wie bereits oben erwähnt, habe ich nie eine Rechnung oder Mahnung von "Ventelo GmbH" erhalten!
Da mir weder Bankverbindung noch Adresse von "Ventelo Call by Call" mitgeteilt wurden und "acoreus collection services" Schriftwechsel und Zahlungen nur an sie direkt akzeptiert, ist meine Vermutung, dass "acorus colletion services" sich die Daten von "Ventelo GmbH" gekauft hat und sie jetzt vergolden will. Die Überprüfung, ob diese Forderung rechtens ist, wurde von "acoreus collection services" nicht durchgeführt.
Ich soll jetzt beweisen, dass die Forderung zu Unrecht besteht.