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Antwort zu folgender Beschwerde

Anfang des Jahres habe ich geplant, meine DSL- und Festnetzflat von 1&1 zu Vodafone zu wechseln. Mein bisheriger Vertrag bei 1&1 ist zum 24. 03. 2010 genau zwei Jahre gelaufen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen muss ich für einen Vertragswechsel bis zum 14. 01. 2010 gekündigt haben.

Den neuen Vertrag habe ich bei Vodafone Anfang Januar abgeschlossen und auch mehrmals auf meine Kündigungsfrist vom 14. 01. hingewiesen. Der Portierungsauftrag mit der darin enthaltenen Kündigung ging am 07. 01. bei Vodafone ein und auf mehrmaliges Nachfragen bei der Vodafone Hotline bestätigte man mir, dass er auch fristgerecht an 1&1 weitergleitet wurde.

Bis dato ist nichts passiert und letzte Woche erreichte mich ein Schreiben von Vodafone, in dem man mir mitteilte, dass 1&1 sich querstellt, weil die Kündigungsfrist abgelaufen sei und ein frühester Vertragswechsel erst wieder zum 24. 03. 2011 möglich ist.

Eine Anfrage bei 1&1 ergab, dass 1&1 den ersten Portierungsauftrag am 31. 05. von Vodafone erhalten habe. Hierzu schickte man mir den entsprechenden Faxbeleg. Auf diesem Portierungsauftrag ist nachträglich von Vodafone der Eintrag für den bisherigen Provider von "1&1" auf "Broadcom" abgeändert worden?

Vodafone hingegen kann den Beleg mit dem Datum, wann mein initialer Portierungsauftrag an 1&1 weitergeleitet wurde, (noch) nicht ausfindig machen. Wie sieht hier die Rechtslage aus, wenn der neue Provider vom Kunden zwar den Portierungsauftrag fristgerecht erhalten, diesen aber nicht rechtzeitig an den alten Provider weitergeleitet hat? Darf Vodafone ein von mir unterschriebenes Dokument nach meiner Unterschrift nachträglich abändern?

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