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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Leser dieser Beschwerde,

wir sind traurig, unzufrieden, unglücklich, krank geworden u. v. m. Wenn wir eines gelernt haben, in den letzten Jahren: kein Politiker, kein Beamter, kein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hilft einem Menschen, welcher ALG II Zahlungen erhält. Unser Tiefpunkt begann im JobCenter Pankow am 14. 07. 2008.

Ehemann befristeter Arbeitsvertrag bis 30. 09. 2008 Zeitarbeiter, Ehefrau kein Einkommen, ergänzend zum Lohn (Mann) ALG II.

Unsere Aktenzeichen im Sozialgericht Berlin

Az.: S 129 AS 37439/08 ER lt. Klage vom 01. 12. 2008, Az.: S 129 AS 3185/09 lt. Klage vom 03. 02. 2009 umgewandelt später in Az.: S 78 AS 6066/09, Erörterung heute am 15. 07. 2010 um 11:15 Uhr.

Unsere Petitionen Bundestag Pet 4-16-11-81503-047029

Unsere Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Az. : PG-BA-96 - Bxxx, Az IIb6 - 96 - Axxx/8311

Staatsanwaltschaft Berlin, Gesch. -Nr. 34 Js 5753/08

Lt. Landessozialgericht NRW Az.: L 7 AS 81/09 folgende Entscheidung:

Hartz IV: Zuschläge sind nicht anrechenbar
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind als zweckbestimmte Einnahmen nicht von Sozialleistungen nach dem SGB II abzuziehen.

Das JobCenter Pankow schreibt aber nein, auch diese Zuschläge vom monatlichen Lohn anrechenbar auf ergänzendes Hartz IV.

Lt. Webseite: Sozialhilfe.de unter Berechnung Arbeitslosengeld II kommt ein anderer Betrag raus, wenn wir alle Daten korrekt eingeben, welcher an uns ERGÄNZEND zu zahlen ist, als das Job Center Pankow ausrechnet.

Bei unserer Erörterung heute: Einladung mit Einschreiben zum Termin - Sie müssen persönlich erscheinen, ging es um vermeintlich zu viel gezahltes ergänzendes ALG II vom Job Center an uns, als auch wir haben 2x im Jahr 2008 keine Zahlung ALG II per 30. /1. trotz aktuellen Bewilligungsbescheides erhalten, hatten dadurch Rückbuchung von Abbuchungen, welche uns wieder belastet wurden auf Konto.

Beim zweiten Mal gleich drei Monate später wieder - genau Weihnachten - mußten wir beide zum Arzt: wir klagten ebenfalls ein vom Sozialgericht diese entstandenen Kosten. Das Sozialgericht hat vom 03. 02. 2009 bis heute gebraucht, um uns mitzuteilen in der Erörterung, dass die von uns geforderten Kosten wie Rückbuchungsgebühren Arztkosten Quartalsgebühren usw. NICHT in dieser Klage erörtert werden auch nicht einzuklagen sind, sondern für Entschädigung ein Zivilgericht zuständig ist. UNGLAUBLICH, aber WAHR!

Warum hat uns das Sozialgericht nicht nach Eingang unserer Klage sofort mitgeteilt, dass uns entstandene Kosten (Entschädigung) nur bei einem Zivilgericht eingeklagt werden können? Denn genau darauf hofften wir bei unserem Termin am 15. 7. 2010, Erwartungen, dass das Job Center nun endlich auf ihre Fehler verwiesen wird. Kostenübernahmeantrag wurde vom Job Center abgelehnt.

Der netto Lohn auf Bescheinigung für das Job Center Pankow entsprach nicht dem netto Lohn auf unserem Konto, da die Zeitarbeitsfirma Beträge vom netto Lohn abzog, für Arbeitsbekleidung, welche der Arbeitnehmer selber zu tragen hatte.

Unsere Kontoauszüge und ein Video vom 03. 02. 2008 (kein Essen im Haus) usw. von der Wohnung - keine Einsicht des Sozialgerichts an diese Dokumente - Job Center Pankow hat alles richtig gemacht, egal ob zwei Monate komplett kein ALG II gezahlt, erst zehn Tage später nach Klage beim Sozialgericht, wir müssen unseren Vermieter vertrösten mit der Miete (Scham) - KEIN einziges Wort der Entschuldigung vom Job Center Pankow.

Wir haben uns heute vor lauter Wut, Druck, Nerven, Papierverschwendung, Zeitverschwendung u. v. m. hinreißen lassen und die Klage zurück genommen! Und werden jetzt (wovon?) monatlich Raten an das Forderungsmanagement Berlin zurück zahlen.

Ich persönlich bin krank, erschöpft, habe sehr lange und viel und schwer gearbeitet (55 Jahre) und verstehe die Arbeit der o. g. Mitarbeiter schon lange nicht mehr. Ich konnte bei Geburten NUR 20 Wochen damals zu Hause bleiben, sonst wäre mein Arbeitsplatz verloren gegangen und bekomme für drei Kinder nur so viel angerechnet zur Rente (wenn ich sie überhaupt erreiche) wie heute eine Frau mit einem Kind! Gerecht? Nein!

Ich habe vor meiner Krankschreibung vom 01. 12. 2008 mich immer selber um Arbeit bemüht: 1 Euro Job sechs Monate im Altenheim für 165 Euro, über ein Jahr Babysitting für 147 Euro pro Monat, Werbung ausgetragen für tatsächlich Cents pro Monat usw. Man kann gar nicht alles schreiben - vier dicke Aktenordner liegen hier auf dem Tisch, allein nur seit dem 14. 07. 2008.

MEINE Frage wäre da noch, ob ich mich von meinem Mann trennen soll, denn sein Lohn reicht für ihn, wenn er sich eine billige Bruchbude (gibt´s genug davon in Berlin) anmietet, seine Kosten selber trägt, dann reicht´s immer noch für Essen. Und er ist weg vom Job Center! DANN muß mir das Job Center wieder meine gesamten Kosten tragen: Miete + 351 Euro und für mich reicht´s auch gerade so, da ich sehr bescheiden bin. Ich frage diese Regierung heute: Wollen Sie das? Trennung aus sozialen Gründen!

Das Schlimmste ist: Wer nicht selbst in so einer Misere lebt - KANN ES SO WIE SO NICHT NACHVOLLZIEHEN!

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