Wir haben zum 1.4.2010 unseren Stromanbieter Flexstrom zum Anbieter Eprimo gewechselt. Die Schlussrechnung von Flexstrom kam nun nach rund sechs Monaten (erstellt am 4.10.2010). Zum Wechsel wurde uns von Flexstrom eine Karte zugeschickt zwecks selbständiger Ablesung des Zählerstandes. Dieser zeigte am 31.03.2010 19.000 kw/h an. Dieses haben wir der Flexstrom-AG so auch mitgeteilt.
Nun steht auf der Schlussrechnung jedoch der Zählerstand 19330,0 laut EVU Ablesung. Auf der Jahresabrechnung von Eprimo ist wiederum richtigerweise der Zählerstand (1.4.2010) mit 19000 kw/h angegeben. Somit müssen wir nun 330 kw/h doppelt bezahlen.
Wir haben uns bereits telefonisch mit Flexstrom in Verbindung gesetzt. Dort sagte man uns, dass die Selbstablesung mit 19000 kw/h zwar vermerkt wurde, gleichzeitig jedoch angeblich eine Netzbetreiberablesung von 19330 kw/h erfolgte und Flexstrom somit gesetzlich an diesen Wert gebunden sei.
Fakt ist, dass eine Netzbetreiberablesung bei uns nicht stattgefunden hat und der Endstand frei erfunden ist, von wem auch immer (Flexstrom oder Netzbetreiber). Die besagten 330 kw/h wurden zum ohnehin vorliegenden Mehrverbrauch berechnet und von uns bereits bezahlt (da wir diesen Missstand leider erst nach der Überweisung festgestellt haben).
Wir fordern nun eine korrigierte Schlussrechnung und die Rückerstattung von 88,77 € (ergibt sich aus 330 kW/h x 26,90 ct je kWh).